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BUND-Stellungnahme zur Novellierung des Energiewendegesetzes

16. November 2020 | Abfall, Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Stadtentwicklung, Umweltgerechtigkeit, Verkehr, Wirtschaft

Inhalt

Der BUND Berlin begrüßt grundsätzlich die Verankerung der im Pariser Klimaabkommen vereinbarten Klimaschutzziele im BEWG. Aus dem Abkommen lässt sich ein bezifferbares Gesamtbudget für Treibhausgasemissionen für das Land Berlin für die Jahre 2020 bis 2050 als zentrale Zielmarke und Handlungsrahmen ableiten, welches möglichst zu unterbieten ist.

Erstmals geregelt werden mit dem BEWG-E rechtliche Grundlagen für die Erhebung von Wärmedaten (§ 21) sowie die Dekarbonisierung der Fernwärme (§§ 22 – 28) geschaffen. Dies wird vom BUND Berlin grundsätzlich begrüßt, um die Wärmewende in Berlin voranzutreiben. Um die Klimaschutzziele tatsächlich zu erreichen, besteht aus Sicht des BUND Berlin weiterhin dringender Handlungsbedarf, auch gesetzliche Maßnahmen mit den Zieladressaten Wirtschaft, Private Unternehmen und vom bisher vom Gesetz ausgenommene kommunale Unternehmen zu schaffen (Installation und Nutzung erneuerbarer Energien auf, in und an Gebäuden, Sanierungspläne für Wohn- und Gewerbeimmobilien etc.). Dabei sind neben positiven Handlungsanreizen zwingend auch ordnungsrechtliche und mit Sanktionen bewehrte Maßnahmen notwendig, zum Beispiel bei Überschreitung von Grenz- und Schwellenwerten, bei Verzögerungen und bei Realisierung nur unzureichender Maßnahmen.

BUND-Stellungnahme zur Nevellierung des BEWG 2020

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