BUND Landesverband Berlin
Mitglied werden Jetzt spenden
BUND Landesverband Berlin

Dienstrad

22. August 2019 | Autoverkehr, Fahrrad, Nachhaltigkeit, Klimaschutz

Seit 2012 sind Dienstfahrräder Dienstwagen steuerlich gleichgestellt. Für Angestellte bedeutet das, dass sie vom Arbeitgeber gestellte Fahrräder nicht nur für dienstliche Erledigungen und den Weg zur Arbeit, sondern auch unbegrenzt für private Zwecke in ihrer Freizeit nutzen können. Sie müssen lediglich ein Prozent des Listenpreises monatlich als geldwerten Vorteil versteuern. Ein Prozent monatlich hört sich zunächst viel an, doch nach Berechnungen des Automobil Clubs Europa (ACE) sparen Angestellte dadurch bis zu 30 Prozent gegenüber der Kaufsumme, die fällig wäre, wenn sie das Rad privat kauften. Der Trick: Die Kosten für das Dienstrad werden direkt vom Bruttogehalt abgezogen, wodurch sich das zu versteuernde Einkommen verringert.

In der Regel kauft der Arbeitgeber nicht das Rad, sondern least es. In den Leasingraten sind die Kosten für Reparaturen und Diebstahlversicherung enthalten; also Ausgaben, die man ohne Dienstrad vom Nettoeinkommen bestreiten muss. Standardleasingverträge laufen drei Jahre lang, danach können die Angestellten das Rad zum Restwert übernehmen, der sich dann um etwa ein Zehntel des Listenpreises beläuft. Ab diesem Zeitpunkt fällt auch die 1-Prozent-Besteuerung weg. Wer mit dem Gedanken spielt, sich ein einigermaßen solides Fahrrad neu zu kaufen, sollte also unbedingt dem Arbeitgeber vorschlagen, einen Teil des Entgelts entsprechend umzuwandeln, zum Beispiel die fällige Gehaltserhöhung. Die organisatorischen Aufgaben rund um Radbeschaffung und Vertragsgestaltung übernehmen die Leasingfirmen.

Für die Arbeitgeber hat das Dienstrad nur Vorteile. Zum einen sparen sie Sozialversicherungsabgaben, da die Radkosten vom Bruttogehalt abgezogen werden (Zur Beruhigung der Betriebsrät*innen: Die damit verbundenen Renteneinbußen liegen dem gewerkschaftsnahen ACE zufolge im sehr niedrigen einstelligen Eurobereich). Zum anderen senkt regelmäßiges Radfahren den Krankenstand. Und sollte sich die Firma bislang genötigt sehen, Personalparkplätze auf dem Betriebsgelände vorzuhalten, kann sie jetzt den Platz effizienter nutzen. Und nicht zuletzt sorgt das Dienstrad für ein frisches, ökologisches Image.

ACE-Infoblatt Diensträder: www.gute-wege.ace.de

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb