Worttrickserei: Nur die Begriffe „ökologisch“ und „biologisch“ beziehungsweise „öko“ und „bio“ sind durch die EU-Ökoverordnung geschützt.
„Umweltfreundlich“ oder „klimaschonend“ darf jeder nach Belieben benutzen. Auch Etikettierungen wie „aus kontrollierter Landwirtschaft“, „von staatlich zugelassenen Bauernhöfen“ oder „aus der Region“ haben keinerlei Bedeutung. Gut dazu passen Fantasielabels.
Werbung mit Selbstverständlichkeiten: Seit den 90er Jahren dürfen keine Produkte mehr verkauft werden, die das ozonschädliche Gas FCKW enthalten – geworben wird immer noch mit „FCKW-frei“. Auch das EU-Energielabel für Haushaltsgeräte mit den Klassen A bis G ist über 20 Jahre alt. Moderne Geräte der grün gekennzeichneten Klasse A waren 1994 fortschrittlich, heute sollte es A+++ sein.
Interessenabhängige Labels: In einigen Branchen gibt es konkurrierende Labels mit unterschiedlich hohen Ansprüchen, in der Holz- und Papierproduktion etwa steht das von der Holzwirtschaft kontrollierte PEFC-Siegel gegen das von Umweltverbänden initiierte FSC-Siegel. Aber Vorsicht: Auch FSC-Papier muss nicht die beste Wahl sein, schließlich gibt es auch Recyclingpapier.
Sparsamer, aber unnötig: Ob Flugreise, Elektrogerät oder fossiles Kraftwerk – häufig ist von neuen, effizienteren Produkten die Rede, die gegenüber einem Vorgängermodell so und so viel CO2 einsparen. Die entscheidende Frage ist aber: Muss es überhaupt sein?
Rand- und Kerngeschäft: Das einzelne Produkt mag in Ordnung sein, das Gros des Sortiments aber nicht. Wenn ein Energieversorger den Strom jahrzehntealter, längst abgeschriebener Wasserkraftwerke als Ökostrom verkauft, ohne nennenswert in neue regenerative Energien zu investieren, täuscht die „Ökosparte“ über den tatsächlichen Charakter des Geschäfts.