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Was Politik und Verwaltung tun können

Die Bürger*innen, die zum Einkaufen und zu anderen alltäglichen Zwecken aufs Rad steigen, wollen hauptsächlich eines: schnell und unversehrt an ihr Ziel kommen und ihre Räder dort sicher abstellen. Dabei können Städte und Gemeinden mit einer Reihe von Maßnahmen von der Verkehrslenkung über die Aufstellung von Fahrradständern bis zu einer fortschrittlichen Bauleitplanung behilflich sein. Und das lohnt sich: Ein hoher Radanteil im Einkaufsverkehr bringt viele Vorteile in sozialer, ökologischer und finanzieller Hinsicht mit sich.

Warum die Öffentlichkeit vom Einkaufen mit dem Rad profitiert

Standortsicherung: Radfahrer*innen kaufen gern dort ein, wo sie wohnen oder arbeiten. Sie ziehen die örtliche Einkaufsstraße dem Outletcenter auf der grünen Wiese vor und belassen ihre Kaufkraft in der eigenen Gemeinde. Radverkehr sichert somit attraktive Innenstädte, Stadtteile und Dörfer mit lokalem Einzelhandel. Vor allem in den Vororten, wo die Bebauung weniger dicht ist, kann das Rad seine Vorteile beim Einkauf ausspielen: Die Entfernungen zu den Versorgungseinrichtungen sind zu weit zum Laufen, dafür lässt es sich in den ruhigen Wohnstraßen gut radeln.

Geld sparen: Die für den Radverkehr nötige Infrastruktur ist sehr preiswert – verglichen mit der des Autoverkehrs. Beispiel Parkplatz: Auf die Fläche, die ein parkender PKW beansprucht, passen acht bis zehn Fahrräder.

Umweltschutz: Viele Städte haben große Probleme, die gültigen Grenzwerte für Lärm und Feinstaub einzuhalten. Je mehr Menschen auf den emissionsarmen Verkehrsträger Fahrrad umsteigen, desto leichter fällt es, den Schadstoffausstoß deutlich zu senken. Selbstverständlich hilft die Förderung des Radverkehrs auch dabei, die Klimaschutzziele des Kyoto-Abkommens einzuhalten.

Auf der Straße und beim Parken: mehr Platz fürs Rad!

Fußgängerzonen öffnen: Wenn man einmal von Berlin absieht, spielt sich ein großer Teil des deutschen Einkaufslebens in Fußgängerzonen ab. Dort ist das Radfahren aber häufig nicht erlaubt. Diese Einschränkungen sind in einigen Fällen sicherlich gerechtfertigt, die meisten Fußgängerzonen könnte man aber getrost für den Radverkehr freigeben. Nach Geschäftsschluss sollten alle Fußgängerzonen befahrbar sein, dies würde die Wege in den Stadtzentren erheblich verkürzen. Auch wenn es in Einzelfällen beim Fahrverbot im Fußgängerbereich bleibt, sollte man nicht vergessen, Fahrradständer vor den Geschäften zu installieren – schließlich schieben viele Kund*innen ihre Räder brav durch die Fußgängerzone. In jedem Fall sollte die Stadtverwaltung Radabstellanlagen an den Eingangsbereichen der Fußgängerzone aufstellen lassen.

Tempolimits: Mit Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Einkaufsstraßen und auf den Straßen, die zu den Fußgängerzonen führen, schlägt man gleich zwei Fliegen mit einer Klappe: Erstens wird das Radfahren sicherer. Zweitens steigt die Aufenthaltsqualität auf der Straße – der Lärmreduktion sei Dank.

Radfahrende auf die Straße: In belebten Geschäftsstraßen kommt es immer wieder zu Konflikten, wenn Radwege auf dem Bürgersteig verlaufen. Schließlich müssen die Zufußgehenden sich den knappen Platz schon mit der Außengastronomie und anderen Sondernutzungen teilen. Wenn auf der Straße viele Autos unterwegs sind und keine Tempo-30-Regelung besteht, sollten Radfahrstreifen auf der Fahrbahn markiert werden.

Einbahnstraßen öffnen: Innenstädte, Stadtteilzentren und Ortskerne sind häufig eng und verwinkelt. Kaum eine Straße ist aber so schmal, dass sich Auto- und Radverkehr nicht begegnen können. Folglich sollte man die Einbahnstraßen für Radfahrer öffnen. Das erspart lästige Umwege.

Radabstellanlagen: „Wild“ geparkte Räder sind ein sicheres Zeichen für fehlende Fahrradständer. Hat eine Kommune die Absicht, das Einkaufen mit dem Rad zu fördern, kann sie die Errichtung von Radabstellanlagen nicht allein dem Einzelhandel überlassen, zumal sie ja ohnehin für die Genehmigung von Fahrradständern auf dem öffentlichen Straßenland zuständig ist. Da in den Einkaufsstraßen der Platz besonders knapp ist, müssen manchmal auch Pkw-Stellplätze in Radabstellanlagen umgewandelt werden. Übrigens können Fahrradbügel auch Poller, Blumenkübel oder Verkehrsinseln ersetzen, um Straßenabschnitte für den Autoverkehr zu sperren.  

Öffentliche Dienstleistungen rund ums Rad: Manche Gemeinden stellen Schließfächer für Gepäck oder Fahrradboxen (kleine Minigaragen) auf, andere bieten einen kostenlosen Rad- und Zubehörverleih an. In den Niederlanden gibt es bewachte Fahrradparkplätze in den Innenstädten. Auch schon ein wenig aufwendiger Service wie eine öffentlich zugängliche Pumpstation hilft, die Bürger*innen zum Umstieg auf das Rad zu motivieren.

Mit dem Rad planen: Wenn es Gemeinden mit einer nachhaltigen Verkehrs- und Raumplanung ernst meinen, dürfen sie Einzelhandelsflächen nur noch in oder unmittelbar neben Wohngebieten ausweisen. Folglich kann die Kundschaft zu Fuß oder per Rad kommen; die Verdichtung der innerstädtischen Quartiere muss absoluten Vorrang haben. Die Bauherren gilt es zu verpflichten, ausreichend Fahrradstellplätze zu errichten. Beim Neu- oder Umbau von Straßen muss darauf geachtet werden, dass Radfahrende diese auch gefahrlos nutzen können. Das heißt nicht nur befahren, sondern auch kreuzen.

Für alle Maßnahmen gilt grundsätzlich: Wenn sie nicht nur innerhalb der Verwaltung, sondern auch mit der Wirtschaft und verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen diskutiert werden, gelingt es meistens, Konflikte bereits im Vorfeld zu vermeiden und eine breite Akzeptanz zu schaffen.

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