Etwas mehr als drei Dutzend Naturschutzgebiete (NSG) erstrecken sich auf knapp drei Prozent der Berliner Landesfläche. Neben diesen streng geschützten und mitunter recht kleinen Gebieten, die nur zum Teil zugänglich sind, nehmen Landschaftsschutzgebiete (LSG) weitere 14 Prozent der Landesfläche ein. Bei den LSG handelt es sich mit Seen, Parks, Wiesen und Wäldern um eher größere Flächen, in denen Freizeitaktivitäten und teilweise auch Land- und Forstwirtschaft stattfinden. Für beide Schutzgebietstypen gilt, dass es eigentlich schon längst wesentlich mehr sein sollten. Seit Jahren liegt bei der Landesregierung eine interne Liste der schutzwürdigen Gebiete. Doch der für die Ausweisung der Gebiete zuständigen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz fehlt es an Personal.
EU-Strafzahlungen drohen …
Die wenigen Fachkräfte, die sich in der Umweltverwaltung mit naturschutzrechtlichen Fragen beschäftigen, kümmern sich seit geraumer Zeit vorrangig um die Umsetzung der EU-Naturschutzvorgaben. Die europäische Natura-2000-Richtlinie verlangt, bestimmte Gebiete als Flora-Fauna-Habitat-Gebiete (kurz: FFH-Gebiete) und Vogelschutzgebiete (special protection area, SPA) auszuweisen. Häufig überschneiden sich diese Gebiete mit Flächen, die bereits den NSG- oder LSG-Status haben – oder ihn haben sollten. Auch bei den Natura-2000-Gebieten ist die Berliner Verwaltung im Verzug. Dies hat auch finanzielle Konsequenzen: Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, weil die Berlin und andere Bundesländern ihren Verpflichtungen bei der Natura-2000-Umsetzung nicht nachgekommen sind.
… und Schutzgüter verschwinden
Viel ärgerlich als ein Bußgeld ist aus Naturschutzsicht die Tatsache, dass die Nicht-Ausweisung von Schutzgebieten ernste Folgen für die Arten haben kann, die eigentlich geschützt werden sollen. Wenn die Ausweisung zu lange dauert, ist das Schutzgut möglicherweise nicht mehr vorhanden. Natürlich ist es nicht der bürokratische Akt an sich, der beispielsweise Kraniche oder Trockenrasen an ein bestimmtes Gebiet bindet. Aber der Schutzstatus bedeutet immer, dass bestimmte Dinge zu tun oder zu unterlassen sind.
Schutzgebiete brauchen Management
Dass in unter Schutz gestellten Gebieten einiges zu unterlassen ist, etwa Wohnungs- oder Straßenbau oder bestimmte sportliche Aktivitäten, liegt auf der Hand. Häufig bedeutet die Unterschutzstellung aber auch, dass ein gewisser Zustand mit menschlicher Hilfe erhalten oder wieder hergestellt werden muss: Wiesen müssen mittels Beweidung vor Verwaldung bewahrt und Moore wieder vernässt werden. Gerade bei Feuchtgebieten reicht die Ausweisung als NSG oder LSG nicht, vielmehr bedarf es dort eines Grundwassermanagements. Denn wenn Trinkwasserförderung in der Nähe zum Austrocknen führt, ist mit der Statusänderung des Gebiets allein wenig gewonnen. Der BUND fordert daher, die Umweltsenatsvewaltung personell so auszustatten, dass sie ihre Aufgaben bei der Ausweisung und beim Management von Schutzgebieten wieder wahrnehmen kann.