Das Straßenrecht und Straßenverkehrsrecht des Bundes bremst bis heute die Verkehrswende in den Städten aus. Tempo-30-Anordnungen – vielleicht sogar flächendeckend für Hauptstraßen mit begründeten Ausnahmen –, die Anlage von Zebrastreifen, die Einrichtung von Kiezblocks mit Tempo 20 ohne durchfahrenden Verkehr. All solche Maßnahmen werden verhindert oder für die Verwaltung deutlich verkompliziert.
Die als Privatverein organisierte Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen sorgt mit ihren Vorschriften dafür, dass im Sinne der "Flüssigkeit" Autoverkehrs "lebensgefährliche Infrastruktur für Fuß- und Radverkehr" gebaut wird, heißt es in einem neuen Diskussionspapier der Technischen Universität Berlin.
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