Bebauungswettbewerb Tempelhofer Feld ist ein Fall für den Rechnungshof

01. Oktober 2024 | Bauen, Flächenschutz, Stadtnatur, Klimaschutz, Stadtentwicklung

BUND Berlin fordert Stopp der Verschwendung von zwei Millionen Euro nach eindeutigem Votum der Dialogwerkstatt gegen jegliche Bebauung

Foto: SchmiAlf (CC BY-SA 4.0)

Berlin, 01.10.2024: Der BUND Berlin hat den Berliner Landesrechnungshof in einem Brief gebeten, seine Möglichkeiten geltend zu machen und die Verschwendung von Landesmitteln von zwei Millionen Euro für den geplanten Bebauungswettbewerb für das Tempelhofer Feld zu verhindern.


"Die Koalition weigert sich, ihre eigenen Leitlinien der Regierungspolitik konsequent umzusetzen. Die Grundlage, eine Bebauung des Tempelhofer Felds voranzutreiben, ist nach dem eindeutigen Votum der Dialogwerkstatt entfallen. Insofern ist es in unseren Augen ein Fall für den Rechnungshof, wenn trotzdem zwei Millionen Euro dafür aus dem Fenster geworfen werden sollen", sagt Gabi Jung, Geschäftsführerin des BUND Berlin.

Folgend der Wortlaut des an Rechnungshofpräsidentin Karin Klingen gerichteten Schreibens:

Sehr geehrte Frau Klingen,
die Dialogwerkstatt Tempelhofer Feld als das vom Senat eingerichtete Gremium zum Ausloten der möglichen „Neubewertung durch die Berlinerinnen und Berliner“ ist am 22. September 2024 zu einem eindeutigen Votum gekommen. Die Teilnehmenden haben sich für den vollständigen Erhalt des Tempelhofer Feldes und die Ablehnung jeder Bebauung ausgesprochen.

Folgerichtig muss die schwarz-rote Koalition dieses Ergebnis ernst nehmen und den geplanten Bebauungswettbewerb abblasen. Die dafür angesetzten zwei Millionen Euro sind angesichts der angespannten Haushaltslage auf keinen Fall für diesen Wettbewerb auszugeben.

Wir bitten, Ihre Möglichkeiten als Landesrechnungshof geltend zu machen, und diese Verschwendung von Landesmitteln zu verhindern.

Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat die "Richtlinien der Regierungspolitik" (Drs 19/0980 vom 17.05.2023) in seiner Sitzung am 25.05.2023 gebilligt, in der es heißt: „Es bedarf angesichts der zugespitzten Wohnungsnot seit dem Volksentscheid 2014 einer neuen Debatte über die Zukunft des Tempelhofer Feldes. Mit einem internationalen städtebaulichen Wettbewerb wird der Senat die Möglichkeiten einer behutsamen Randbebauung in begrenzten Teilen der Fläche ausloten. […] Zu dieser Frage gesamtstädtischer Bedeutung ist für den Senat die Neubewertung durch die Berlinerinnen und Berliner maßgeblich.

Für diese Neubewertung hat der Senat das Beteiligungsverfahren Dialogwerkstatt Tempelhofer Feld durchgeführt, das sich, wie bereits erwähnt, eindeutig gegen die Bebauung des Felds ausgesprochen hat. In dem genannten Beschluss des Abgeordnetenhauses ist die Bewertung durch die Berlinerinnen und Berliner maßgeblich; die Dialogwerkstatt wurde dafür eingesetzt als „ein offener und wertschätzender Beitrag zur Frage einer möglichen Änderung des THF-Gesetzes“.
 
Kontakt:
Gabi Jung, Geschäftsführerin BUND Berlin,: 0178-631 00 32, jung(at)bund-berlin.de

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