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Die Berliner Luft wird zwar immer besser – dafür werden die Straßen immer gefährlicher und lauter

02. Februar 2024 | Abgase, Autoverkehr, Fahrrad, Fußverkehr, Umweltzone, Verkehrssicherheit

Keine Aufhebung von Tempo 30 auf Hauptstraßen, die zu laut sind oder keine sichere Radverkehrsinfrastruktur haben!

Foto: Achim Bodewig (CC BY-ND 2.0 Deed)

Berlin, 02.02. 2024: Diesen Freitag gab die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt bekannt, dass auf 34 Strecken die Luftqualitätsgrenzwerte auch ohne Tempo 30 eingehalten werden können. Demnach könnten die Anordnungen von Tempo 30 dort aufgehoben werden.


Der BUND Berlin begrüßt, dass die Senatsverwaltung immerhin nicht der Absicht der CDU-Fraktion gefolgt ist, ohne Prüfung wieder mehr Tempo 50 auf Hauptverkehrsstraßen einzuführen. Juristisch korrekt nutzt sie jetzt die Fortschreibung des Luftreinhalteplanes dafür.

Martin Schlegel, Verkehrsreferent des BUND Berlin, übt dennoch Kritik am Vorhaben: "Der Senat übersieht dabei nicht nur, dass die Grenzwerte für Luftschadstoffe von der EU nach Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation WHO weiter gesenkt werden müssen, sondern auch, dass Lärm und Unfallzahlen in der wachsenden Stadt in den letzten Jahren immer weiter gestiegen sind. Im letzten Lärmaktionsplan hat die Stadt erneut davor kapituliert.

Der BUND Berlin fordert deshalb die Beibehaltung von Tempo 30 auf den Straßen, die zu laut sind oder noch keine Radverkehrsanlagen haben. Zudem müssen die Lärmblitzer – nicht nur als Modellversuch – aufgestellt werden, um Täter und Fahrzeuge aus dem Verkehr zu ziehen. Dafür müssen auf Bundesebene die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Der Senat ist aufgefordert, sich dafür einzusetzen."

Im September 2021 veröffentlichte die Weltgesundheitsorganisation WHO neue Empfehlungen mit deutlich geringeren Grenzwerten für Luftschadstoffe, da inzwischen eindeutige Evidenz vorliege, dass sich die negativen gesundheitlichen Auswirkungen von Luftverschmutzung bei noch niedrigeren Konzentrationen als bisher angenommen zeigen. Für Feinstaub der Partikelgröße bis 10 Mikrometer wird nun ein Jahres-Mittelwert von 15 statt bisher 20 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft empfohlen. Der EU-Jahres-Grenzwert für PM10 liegt derzeit bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel. Das europäische Parlament hatte bereits im März 2021 den Beschluss gefasst, die Grenzwerte anzupassen, sobald die neuen Empfehlungen der WHO vorliegen.
 

Der Entwurf des fortgeschriebenen Luftreinhalteplans liegt ab 12. Februar 2024 für die Öffentlichkeitsbeteiligung aus. Online ist er einsehbar unter Adresse berlin.de/luftreinhalteplan
 

Wir fordern alle Berlinerinnen und Berliner, aber auch Unternehmen, Verbände oder Behörden auf, die Gelegenheit zu nutzen, den Entwurf des Luftreinhalteplans einzusehen, zu kommentieren und Hinweise, Einwände und Stellungnahmen an das Referat Immissionsschutz der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zu übermitteln. Die Frist dafür endet am 26. März 2024.

Kontakt:

Martin Schlegel, Verkehrsreferent des BUND Berlin, schlegel(at)bund-berlin.de, Tel: 0160-762 43 87

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