Foto: BUND Berlin/Nicolas Šustr
Berlin, 6. Mai 2026: Diesen Donnerstag soll die Novellierung des Berliner Mobilitätsgesetzes im Plenum des Berliner Abgeordnetenhauses eingebracht werden. Neben vielen unbedeutenden redaktionellen Änderungen und Anpassung von zeitlichen Vorgaben an realistischere Ziele stellen zwei geplante Änderungen eine deutliche Verschlechterung bei der möglichst zeitnahen Erreichung der Vision Zero dar – also null Verkehrstote und so wenige Schwerverletzte wie möglich.
Es sind die Regelungen zur Einrichtung von Radwegen an Hauptstraßen sowie zur Ausweisung von Fahrradstraßen in den Paragrafen 43 und 44 des Mobilitätsgesetzes.
Update 7. Mai 2026: Laut Angaben des SPD-Verkehrspolitikers Tino Schopf handelt es sich bei den Streichungen bei Paragraf 44 um einen redaktionellen Fehler, der per Änderungsantrag in den Gesetzesberatungen korrigiert werden soll.
Dazu erklärt Katharina Wolf, Verkehrsexpertin des BUND Berlin:
„Der BUND Berlin lehnt die geplante Neufassung der Regelungen zu Radwegen an Hauptstraßen sowie der Ausweisung von Fahrradstraßen ab. Radverkehr verschwindet nicht, wenn er keine geeignete Infrastruktur an Hauptstraßen bekommt. Er wird nur für alle Beteiligten gefährlicher. Hier soll wohl eine bessere gesetzliche Grundlage unter anderem zur Abschaffung der gemeinsamen Bus- und Radspur auf der Straße Unter den Eichen geschaffen werden. Auch das Ausbremsen bei der Ausweisung von Fahrradstraßen steht einer Verbesserung bei der Verkehrssicherheit entgegen.
Es ist bestürzend zu sehen, in welchem Ausmaß die Koalition von CDU und SPD zwingend nötige Maßnahmen für die Erhöhung der Verkehrssicherheit unterlässt oder sogar erreichte Erfolge zurückdreht. Auf dem Altar der Auto-Ideologie werden Leib und Leben von Menschen gefährdet.
Nicht nur das Beispiel Helsinki zeigt, dass die Vision Zero, also null Verkehrstote, keine unerreichbare abstrakte Idee sein muss, sondern bei pragmatischem und zielgerichteten Handeln auch in einer Großstadt umsetzbar ist. Die Berliner Landespolitik stellt sich gegen den weltweiten Trend, den Autoverkehr in Städten zu zivilisieren und zurückzudrängen. Auch das dürfte ein Grund für die schwindende Attraktivität Berlins nicht nur im Tourismus sein.“
Erläuterung zu den Änderungen
In Paragraf 43 Absatz 1, „Radverkehrsanlagen an oder auf Hauptverkehrsstraßen“ soll die Verpflichtung zum Anlegen von Radwegen deutlich aufgeweicht werden durch die Einfügung folgender Sätze „Von der Breite, die ein sicheres Überholen ermöglicht, kann abgewichen werden, soweit sie aus örtlichen Gegebenheiten und unter Berücksichtigung des § 25 Absatz 2 nicht in voller Regelbreite eingerichtet werden kann. Von der Einrichtung eine Radverkehrsanlage kann ganz abgesehen werden, soweit sie aus örtlichen Gegebenheiten und unter Berücksichtigung des § 25 Absatz 2 nicht sachgerecht eingerichtet werden kann, oder eine qualifizierte alternative Strecken- oder Wegeführung auf Nebenstraßen im unmittelbaren Umfeld vorhanden ist.“
Update 7. Mai 2026: Laut Angaben des SPD-Verkehrspolitikers Tino Schopf handelt es sich bei den Streichungen bei Paragraf 44 um einen redaktionellen Fehler, der per Änderungsantrag in den Gesetzesberatungen korrigiert werden soll.
In Paragraf 44 „Fahrradstraßen und Nebenstraßen im Radverkehrsnetz“ soll durch ersatzlose Streichung der folgenden beiden Sätze ebenfalls eine Abschwächung erfolgen: „Eine Ausweisung von Nebenstraßen im Radverkehrsnetz als Fahrradstraßen wird angestrebt. Die übergeordnete, stadtweite Bedeutung ist bei der Prüfung zur Einrichtung von Fahrradstraßen zu Grunde zu legen.“
Kontakt:
Katharina Wolf, Verkehrsexpertin BUND Berlin, 030-78 79 00-56, wolf(at)bund-berlin.de


