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Baumschutz im Abwärts-Trend: der Fall Hubertusbaude

27. November 2023 | Bäume, Bauen, Stadtnatur

Das Naturdenkmal Hubertus-Eiche im Düppeler Forst wurde schwer beschädigt. Der BUND fordert Bezirksamt und Forstverwaltung auf, sofort tätig zu werden, um eine weitere Verschlechterung des geschützten Baumes zu verhindern!

Was von der Hubertuseiche übrig blieb. Foto: Uwe Bahr/BUND Berlin

Berlin, 27.11.2023: Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND Berlin) mahnt den sorgsamen Umgang mit Bäumen, insbesondere den Baum-Naturdenkmalen in Berlin an. Nicht nur der jüngste Fall auf einer Baustelle am ehemaligen Ausflugslokal Hubertusbaude am Stölpchensee im Steglitz-Zehlendorfer Ortsteil Wannsee deutet darauf hin, dass Bauverantwortliche aber auch Eigentümer den Schutz von Bäumen sträflich vernachlässigen. Hier wurde das regional bekannte Naturdenkmal Hubertus-Eiche schwer beschädigt. Der BUND fordert Bezirksamt und Forstverwaltung auf, sofort tätig zu werden, um eine weitere Verschlechterung des geschützten Baumes zu verhindern!

Nach genehmigten Erhaltungsmaßnahmen infolge eines Blitzeinschlages wurde die sich gerade wieder neu bildende Baumkrone im Laufe dieses Jahres wieder entfernt. Der Naturschutzbehörde waren diese für den Baum schädlichen Rückschnitte auf Nachfrage des BUND bisher nicht bekannt.

Auch lagern große Mengen schwergewichtiger Materialien im direkten Stammbereich der umliegenden Bäume, was zu Wurzelschäden und Bodenverdichtung führt und damit den Erhaltungszutand des Baumes bedeutend verschlechtert. Sowohl nach Baumschutzverordnung als auch nach Naturdenkmalverordnung ist die Ablagerung von schweren Gegenständen unter dem Baum verboten. Berliner Waldgesetz und das Strafgesetzbuch verbieten ebenfalls die Ablagerung im Wald.

Die zahlreichen Hinweise der BUND-Bezirksgruppe Südwest an die bezirkliche Naturschutzbehörde, das Gartenamt sowie die Forstverwaltung verliefen alle im Nichts.

Dazu erklärt Christian Hönig, Fachreferent für Baumschutz beim BUND Berlin: "Der Baum liegt auf der Grundstücksgrenze zum Wald und es hat den Anschein, als würde sich keine Behörde für zuständig erachten und darauf warten, dass sich die jeweils andere Dienststelle der Sache annimmt. Dabei verlangt der schlechte Zustand des Baumes eine Zusammenarbeit der Ämter. Naturdenkmale nehmen als Leuchttürme unter den Bäumen eine besondere Stellung ein. Deswegen gelten für diese auch strengere Regeln und haben wir auch eine besondere Verantwortung für diese alten, besonderen Bäume."

Jeder Stadtbaum hat in der heutigen Situation seinen einzigartigen Wert für Stadtklima und Tierwelt. Angesichts der Vielzahl laufender Bauprojekte und Planungen scheinen die Bezirksämter zunehmend überfordert. Grundsätzlich müssen die Naturschutzbehörden der Bezirksämter sachlich und personell so gestärkt werden, dass sie ihren Aufgaben auch nachkommen können!


Kontakt:
Nicolas Šustr, Pressereferent BUND Berlin, 030-78 79 00 12, sustr(at)bund-berlin.de

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