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Berliner Doppelhaushalt 2024/2025 wirft Fragen im Naturschutz auf

29. August 2023 | Artenvielfalt, Amphibien, Stadtnatur

Intensive Aufklärungsarbeit des BUND Berlin führt zu neuem Haushaltstitel zur Pflege der bedrohten Kleingewässer.

  • BUND Berlin erfreut über mehr Geld für Stiftung Naturschutz zur Erreichung von international verpflichtenden Umweltzielen
  • Neues Senatsprogramm zur Pflege von Kleingewässern ist ein Schritt in die richtige Richtung
  • Grün Berlin GmbH mit deutlich mehr Geld – der Parkbetreiber sollte auch ein größeres Augenmerk auf Biodiversität und mehr Transparenz richten


Berlin, 29.08.2023: Der BUND Berlin hat den vom rot-schwarzen Senat verabschiedeten Entwurf für den neuen Berliner Doppelhaushalt 2024/2025 aus Naturschutzsicht unter die Lupe genommen. Dabei konnten wir erfreuliche Entwicklungen feststellen, allerdings ergeben sich auch Fragen.

Auffallend ist der Aufwuchs der Mittel für die Grün Berlin GmbH von rund 49,5 Millionen Euro im laufenden Jahr auf knapp 78,5 Millionen Euro im Jahr 2024 und 91,5 Millionen im Jahr 2025. Die Grün Berlin GmbH betreut in Berlin zahlreiche Grünanlagen, die in der wachsenden Stadt eine große Bedeutung für die Biodiversität, den Natur- und Klimaschutz haben. Wir würden uns wünschen, dass das landeseigene Unternehmen die Biodiversität, den Natur- und Klimaschutz künftig bei der Pflege und Schaffung von Grünanlagen stärker berücksichtigt. Diesbezüglich sind Transparenz und eine intensive Beteiligung der Öffentlichkeit unabdingbar.

„Wir freuen uns, dass die Stiftung Naturschutz Berlin mehr Geld bekommt, um die nationalen und internationalen rechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Wir fragen uns allerdings wo in diesem Zusammenhang auch mehr Geld in der Verwaltung ausgegeben wird. Möchte die Senatsverwaltung nicht die nationalen und internationalen rechtlichen Verpflichtungen erfüllen?“, sagt Dirk Schäuble, Fachreferent für Naturschutz im BUND Berlin.

Wir erwarten die Umsetzung der Ergebnisse aus der Artenschutzkonferenz COP 15 und den verhandelten Zielen zu Ausweisung von Schutzgebieten auch in Berlin.

Das Gleiche gilt für das neue europäische EU Restoration Law, zu Deutsch „Gesetz zu Wiederherstellung der Natur“. Ziel ist es den Zustand der verschiedenen Lebensräume wie Feuchtgebiete, Wälder, Wiesen, Flüsse und Seen, Heide und Sträucher, felsige Lebensräume und Dünen zu verbessern und so die Artenvielfalt wieder zu erhöhen. Wo wird dafür Geld im Haushalt bereitgestellt?

Für die Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 und die Neuauflage der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt erwarten wir die Anpassung und die finanzielle Ausstattung der zuständigen Behörden in Berlin“, so Dirk Schäuble weiter.

Erfreulich ist, dass unter dem Haushaltstitel 68282 nach langer Pause wieder ein Förderprogramm für Hofbegrünungen aufgelegt werden soll. Dafür sollen 250.000 Euro im Jahr 2024 und im Folgejahr 350.000 Euro zur Verfügung stehen.

Wir sehen es als Erfolg unserer intensiven Öffentlichkeitsarbeit mit dem Kleingewässerreport an, dass für den Erhalt und die Pflege dieser wichtigen Biotope für die Stadtnatur neu ein Kleingewässerprogramm initiiert werden soll. 2024 und 2025 sollen dafür je eine Million Euro zur Verfügung stehen. Allerdings kann diese Summe angesichts des allgemein sehr schlechten Zustands dieser Amphibien-Lebensräume und den zunehmenden Auswirkungen der Klimakrise auf den Wasserhaushalt nur ein erster Schritt sein.

Wir fragen uns, warum der Titel „52118 – Ausgaben für das Berliner Stadtgrün zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels“ wegfällt.

Kontakt:Dirk Schäuble, Fachreferent Artenschutz BUND Berlin, Tel: 030-78 79 00 39, schaeuble(at)bund-berlin.de

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