Foto: Tim Reckmann (CC BY 2.0)
Berlin, 22. Januar 2025: Zum diesen Mittwoch verkündeten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Tübinger Verpackungssteuer sagt Tobias Quast-Malur, Referent für Abfall- und Ressourcenpolitik des BUND Berlin:
„Das Verfassungsgericht hat jetzt endgültig klar gemacht, dass die Stadt Tübingen eine Steuer auf Einweg-To-Go-Verpackungen erheben darf. Damit ist sicher: Auch Berlin kann sofort eine solche Verpackungssteuer einführen.
Das Tübinger Beispiel zeigt, wie die Steuer erfolgreich die Vermüllung bekämpft, Abfallvermeidung und Mehrweg fördert und außerdem noch zusätzliche Einnahmen für die Stadt generiert – eine „Win-win-win-Situation“! Auch die selbsternannte Zero-Waste-Hauptstadt Berlin muss jetzt so schnell wie möglich nachziehen und sie Stadt mit einer Verpackungssteuer endlich wirksam sauberer machen.“
Der BUND Berlin fordert bereits seit Langem die Einführung einer Steuer auf Einweg-To-Go-Verpackungen in der Hauptstadt. Mehr Infos dazu unter www.berlin-plastikfrei.de
Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/bvg25-006.html
Kontakt
Tobias Quast-Malur, Referent für Abfall- und Ressourcenpolitik beim BUND Berlin, Tel. 0177-33 99 658, quast-malur(at)bund-berlin.de