Foto: SenStadt (DL-DE->Zero-2.0)
Berlin, 25. Februar 2026: Die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Howoge darf für ihr Bauprojekt im Karlshorster Ilsekiez derzeit nicht mit Rodungen und dem Rückschnitt von Gehölzen beginnen. Ihren Eilantrag auf Sofortvollzug hat das Verwaltungsgericht Berlin an diesem Mittwoch (Az.: VG 24 L 67/26) abgelehnt.
„Nach der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes lediglich gebotenen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage – die hier zudem innerhalb weniger Tage vorzunehmen war – erweist sich die artenschutzrechtliche Ausnahme im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung voraussichtlich als rechtswidrig“, schreibt das Verwaltungsgericht Berlin in seinem Beschluss.
In dem Verfahren forderte die Howoge mit einem Eilantrag den sofortigen Vollzug der Rodungsmaßnahmen und damit die Rechtmäßigkeit der artenschutzrechtlichen Ausnahme der oberen Naturschutzbehörde, die der BUND beklagt. Die Ausnahme erlaubte die Beschädigung und Zerstörung essenzieller Nahrungshabitate von „bis zu 71 Brutpaaren des Haussperlings (Passer domesticus) und bis zu 72 Individuen der Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) auf dem Baugelände“.
Der BUND Berlin monierte im Wesentlichen, dass sich durch die Planung des Bauvorhabens der Erhaltungszustand von Haussperling und Zwergfledermaus verschlechtert und nicht von der Behörde ausreichend geprüft worden ist bzw. die Datengrundlage fehlt.
Des Weiteren ist nicht sicher, ob die geplanten Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustandes, wie die Gründachplanung, wirksam sind und sich damit der Erhaltungszustand der betroffenen Arten nicht sogar noch verschlechtert.
Das Verwaltungsgericht Berlin folgte der Argumentation des BUND Berlin.
„Da die oberste Naturschutzbehörde somit selber das Scheitern der Maßnahme in Betracht zieht, hätte sie sich auch konkret mit den möglichen Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der Population der betroffenen Arten beschäftigen und diese bewerten müssen. Dies gilt umso mehr, als nach ihrer eigenen Einschätzung die lokale Population der Zwergfledermaus im Berliner Stadtgebiet gefährdet ist“, heißt es im Beschluss.
„Auch in Bezug auf den Haussperling fehlt es an einer vollständigen Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens auf den Erhaltungszustand der Art. Der Bescheid stellt insofern lediglich fest, auch für die Avifauna, also die Gesamtheit aller Vogelarten, sei eine Kompensation der Beseitigung [der Nahrungshabitate] zu erbringen“, so das Gericht weiter.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg kann eingelegt werden.
Bereits vor bald neun Jahren sind Pläne der Howoge bekannt geworden, in den grünen Höfen der Wohnanlage aus den Fünfziger Jahren weitere Häuser zu errichten. Geplant ist der Bau von zehn zusätzlichen Häusern mit 237 Wohnungen. Kurz darauf gründete sich die Bürgerinitiative „Rettet den Ilse-Kiez“. Nachdem auch auf Bezirksebene der Widerstand gegen das Projekt wuchs, zog die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen das Verfahren an sich.
Der BUND Berlin wendet sich mit seiner Kampagne „Grüne Flächen retten – Hitzeschutz jetzt!“ gegen die weitere Bebauung von Freiflächen in der Stadt. Neuer Wohnraum soll stattdessen auf bereits versiegelten Flächen geschaffen werden.
Kontakt:
Dirk Schäuble, Naturschutzreferent BUND Berlin, schaeuble(at)bund-berlin.de, 030-78 79 00 39


