Foto: SenStadt (DL-DE->Zero-2.0)
Berlin, 17. Februar 2026:
Update: Der BUND Berlin hat soeben eine zum Widerspruch inhaltlich identische Klage mit aufschiebender Wirkung beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. Der Widerspruch zum Bescheid der Obersten Naturschutzbehörde ist zurückgezogen. Der Hintergrund ist, dass eine Klage in diesem Fall das zulässige Rechtsmittel ist.
Der BUND Berlin hat diesen Montag Widerspruch mit aufschiebender Wirkung gegen eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung der Senatsumweltverwaltung eingelegt. Die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Howoge hatte diese für die Baufeldfreimachung im Zuge eines Nachverdichtungsvorhabens an Ilse- und Marksburgstraße im Lichtenberger Ortsteil Karlshorst beantragt. Dafür sollen Gehölze auf Freiflächen der Wohnanlage gefällt, gerodet und beschnitten werden. Laut Aushängen sollten die Arbeiten diesen Mittwoch, den 18. Februar beginnen.
Der Widerspruch ist eingelegt worden, da die ökologischen Funktionen der von dem Vorhaben betroffenen Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin nicht erfüllt worden sind. Konkret geht es um Spatzen. Fotos belegen, dass im vergangenen Herbst erfolgte Ersatzpflanzungen von Gehölzen, die als Ausgleichsmaßnahme für entfallende Ruhestätten des Haussperlings dienen sollen, noch nicht funktionsfähig sind. Hinzu kommt, dass nach dem Baustelleinrichtungsplan die Neupflanzungen in großen Teilen durch Baustraßen in Anspruch genommen werden.
Zudem fehlt die Feststellung eines günstigen Erhaltungszustands der Zwergfledermaus. Es wird lediglich ausgeführt, dass die Zwergfledermaus schon 2003 in Berlin als gefährdet eingestuft wurde und sich ihr Erhaltungszustand seither wohl verschlechtert habe, ohne dass die Behörde den Erhaltungszustand bewerten könne. Ohne die Feststellung des günstigen Erhaltungszustands kann jedoch keine artenschutzrechtliche Ausnahme erteilt werden.
Erst vor wenigen Tagen hatte das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren zu einem Bauprojekt der Gesobau festgestellt, dass Ersatzmaßnahmen erst vollumfänglich wirksam beziehungsweise funktional sein müssen, bevor Bäume und Sträucher beseitigt werden dürfen.
Bereits vor bald neun Jahren sind Pläne der Howoge bekannt geworden, in den grünen Höfen der Wohnanlage aus den Fünfziger Jahren weitere Häuser zu errichten. Geplant ist der Bau von zehn zusätzlichen Häusern mit 237 Wohnungen. Kurz darauf gründete sich die Bürgerinitiative „Rettet den Ilse-Kiez“. Nachdem auch auf Bezirksebene der Widerstand gegen das Projekt wuchs, zog die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen das Verfahren an sich.
Der BUND Berlin wendet sich mit seiner Kampagne „Grüne Flächen retten – Hitzeschutz jetzt!“ gegen die weitere Bebauung von Freiflächen in der Stadt. Neuer Wohnraum soll stattdessen auf bereits versiegelten Flächen geschaffen werden.
Kontakt:
Dirk Schäuble, Naturschutzreferent BUND Berlin, schaeuble(at)bund-berlin.de, 030-78 79 00 39


