Berlin, 17. Februar 2026: Die Senatsverkehrsverwaltung unter Führung der CDU-Politikerin Ute Bonde wird sich im laufenden Jahr inhaltlich nicht mit Anträgen zur Einführung von Tempo 30 auf Hauptstraßen zur Erhöhung der Schulwegsicherheit beschäftigen. Das geht aus der jüngst veröffentlichten Antwort auf eine Schriftliche Anfrage hervor. Erst „voraussichtlich ab 2027“ soll demnach eine „innovative und digitale Lösung“ vorliegen, „welche die personal- und zeitaufwendige Begutachtung jeder einzelnen Schule möglichst überflüssig macht“.
Bestimmte Anträge sollen vermutlich dennoch zeitnah weiterbearbeitet werden. Zumindest könnte darauf die folgende Aussage der Senatsverkehrsverwaltung in der Antwort hindeuten: „Sofern eine Antragsbearbeitung infolge bereits vorliegender eindeutiger Datengrundlagen schon zuvor möglich ist, erfolgt die Bearbeitung unabhängig von diesen.“ Allerdings bleibt dieser Satz auch nach mehrfachen Lesen kryptisch.
Dass freie Fahrt bei der Senatsverkehrsverwaltung höher priorisiert wird als die Verkehrssicherheit, darauf deutet die gerade bekanntgewordene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin in einem Eilverfahren zur Saarstraße an der Ortsteilgrenze von Friedenau und Steglitz hin. Die Richter stellten fest, dass die Aufhebung von Tempo 30 „rechtswidrig“ sei, da auf der Verbindung zur A103 eine „qualifizierte Gefahrenlage“ vorliege. Geklagt hatte ein Anwohner mit Unterstützung der Deutschen Umwelthilfe. Das Hauptsacheverfahren steht noch aus.
Dazu erklärt Gabi Jung, Geschäftsführerin des BUND Berlin:
„Es ist offensichtlich, dass die CDU-geführte Senatsverwaltung alles daran setzt, vor der Wahl im Herbst möglichst keine weiteren Tempo-30-Abschnitte auf Hauptstraßen zu verhängen. Schließlich ist kein Aufwand gescheut worden, um Temporeduzierungen zur Verbesserung der Luftgüte möglichst flächendeckend aufzuheben. Da mutet es wenig glaubhaft an, wenn behauptet wird, dass die Gewährleistung der Sicherheit der Schulkinder ‚ein wichtiges Anliegen des Senats‘ sei. Denn die Entschleunigung des Straßenverkehrs ist eine der schnellsten und effektivsten Maßnahmen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Nach unseren Erfahrungen gibt es dafür Bedarf auf vielen Schulwegen in Berlin.
Die Senatsverkehrsverwaltung versteckt sich nach unserer Ansicht hinter bewusst sehr restriktiv aufgestellten internen Regeln zur Feststellung von sogenannten hochfrequentierten Schulwegen. Denn auf bundesgesetzlicher Ebene ist im Rahmen der Ende 2024 verabschiedeten Novelle kein Kriterienkatalog festgelegt worden, um auf dieser Basis Tempo 30 auf Hauptstraßen anordnen zu können.
Es ist bezeichnend, dass das einst aus Gründen des Luftschutzes angeordnete Tempo 30 auf der Steglitzer Albrechtstraße aufgehoben worden ist, da die Senatsverkehrsverwaltung auf Basis nicht nachvollziehbarer Zahlen keinen hochfrequentierten Schulweg erkennen wollte. Trotz zweier Nachzählungen von Freiwilligen, die die 40-fache Anzahl von Schulkindern ergab, stellte CDU-Verkehrs-Staatssekretär Arne Herz Ende Januar bei einem Gespräch vor Ort klar, an der Entscheidung festzuhalten.“
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Gabi Jung, Geschäftsführerin BUND Berlin: jung(at)bund-berlin.de


