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Schulwegepläne sind Handlungsauftrag für Senat und Bezirke

11. Februar 2024

Pflichten aus dem Mobilitätsgesetz zum Schutz von Schulkindern im Verkehr werden ignoriert.

Foto: BUND Berlin

Berlin, 11. Februar 2024: Seit Februar 2021 sind Schulwegpläne im Berliner Mobilitätsgesetz verankert. Verbessert hat sich in diesen drei Jahren nichts, wie die aktuelle Antwort des Senats auf eine Schriftliche Anfrage zeigt. Schulwegpläne sollen Eltern helfen, den sichersten Schulweg für ihre Kinder zu finden, damit diese selbstständig zur Schule gehen können. Gefahrenstellen werden hervorgehoben, hier sollen die Kinder aufpassen. Laut Mobilitätsgesetz sind die Bezirke auch aufgefordert, jährlich zehn Gefahrenstellen pro Bezirk zu beseitigen. Doch offensichtlich wird diese gesetzliche Verpflichtung zum besseren Schutz von Schulkindern weitgehend ignoriert.

Dazu erklärt Gabi Jung, Referentin für Mobilitätsbildung beim BUND Berlin:
„Schulwegpläne wurden bereits vor der Aufnahme in das Mobilitätsgesetz für fast alle Berliner Bezirke von einem Beschäftigungsträger, finanziert durch die Jobcenter, erstellt. Dies schlug sich dann auch in einer durchwachsenen Qualität wieder. Doch die Hoffnung, dass sich die Qualität und Verbindlichkeit der Pläne durch die Aufnahme in das Mobilitätsgesetz verbessert, wurde schwer enttäuscht. Vielmehr erklären die Bezirke jetzt, dass wegen der nun gesetzlich vorgeschriebenen Erstellung der Schulwegpläne die bisherige Möglichkeit der Erarbeitung durch Beschäftigungsträger weggefallen ist und sie kein Personal und keine Finanzierung dafür hätten.

Die sich aus Paragraf 17a des Mobilitätsgesetzes ergebende Verpflichtung von Senat und Bezirken, jährlich mindestens zehn Gefahrenstellen pro Bezirk zu beseitigen, wird ignoriert. Es heißt einfach, dass eine Maßnahmenliste zur Verbesserung der Schulwegsicherheit erarbeitet werden könne. Der BUND Berlin ist entsetzt, dass die Verantwortung für die Schulwegsicherheit einseitig auf die Eltern abgeschoben wird. Kinder sollen sich also einfach dem Straßenverkehr unterordnen, wenn ihnen Leib und Leben lieb sind.

Senat und Bezirke scheinen zu glauben, dass ihrer Verantwortung Genüge getan ist, wenn zum Beispiel gefährliche Kreuzungen in Schulwegplänen einfach mit roten Ausrufezeichen markiert werden, ohne Abhilfe zu schaffen und die Gefahr zu beseitigen. Die roten Ausrufezeichen müssen als Alarmsignal für Senat und Bezirke erkannt werden. Ziel muss sein, diese Gefahrenstellen zu beseitigen, wie es das Berliner Mobilitätsgesetz auch in Paragraf 51 vorsieht.

Der BUND Berlin erwartet, dass Senat und Bezirke bei der Schulwegsicherheit ins Handeln kommen.

Die entsprechenden Passagen aus dem Berliner Mobilitätsgesetz lauten:

§ 17a Schulisches Mobilitätsmanagement
(6) Das Land Berlin unterstützt auf Anforderung der Bezirke konkrete Projekte zur Förderung der Schulwegsicherheit. Jährlich sollen mindestens zehn Gefahrenstellen pro Bezirk so verändert werden, dass die Gefahrenquellen bestmöglich beseitigt werden und eine Erhöhung der Schulwegsicherheit sichergestellt ist.
 
§ 51 Aufgaben und Zuständigkeiten für den Fußverkehr
(7) Die Bezirke erstellen Schulwegpläne für alle Schulen, die Klassen der ersten bis sechsten Stufe führen. Die Schulwegpläne werden an für die Schülerinnen und Schüler sowie Eltern zugänglichen Orten aufgehängt, im Internet veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert. Bei der Erstellung der Pläne sollen mindestens die betroffenen Schulen, hier auch insbesondere die Schülervertretungen, die Elternvertretungen, die zuständigen Verwaltungen sowie die örtlich zuständigen Polizeidirektionen unter Einbeziehung ihrer Verkehrssicherheitsberatenden beteiligt werden. Die zuständigen Stellen definieren geeignete Maßnahmen, um auf Schulwegplänen festgehaltene Gefahrenquellen zu beseitigen. Beim Neubau von Schulen sind notwendige Maßnahmen zur Gewährleistung der Schulwegsicherheit rechtzeitig durch den zuständigen Straßenbaulastträger zu ergreifen. Innerhalb von einem Jahr sind Schulwegpläne zu erstellen.

Kontakt:
Gabi Jung, Referentin für Mobilitätsbildung beim BUND Berlin: jung(at)bund-berlin.de, Tel: 0178-6310032
 

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