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Tier- und Artenschutz brauchen eine unabhängige Stimme

11. März 2024 | Artenvielfalt, Stadtnatur

Aussagen der zuständigen Senatsverwaltung lassen Zweifel an Stellenwert aufkommen

Bild: KAS/ACDP 10-025:164 CC-BY-SA 3.0 DE

Berlin, 11.03.2024: Sind unabhängige und unbequeme Ansichten zu Tier- und Artenschutzthemen in der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz nicht wohlgelitten? Diesen Schluss lassen zumindest Antworten auf Schriftliche Anfragen von Abgeordneten von SPD und Grünen zu. Zu den Kompetenzen der Landestierschutzbeauftragten heißt es in der einen Antwort der Senatsverwaltung, es ergebe sich „keine fachaufsichtliche Weisungsunabhängigkeit der Landestierschutzbeauftragten (LTB). In der anderen Antwort wird erläutert: „Die LTB genießt keine durch den Gesetzgeber oder aufgrund allgemeiner Rechtsgrundsätze begründete Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive.“

Zwei Aussagen der Verwaltung, die sich mit einer emanzipierten und starken Stimme für den Tier- und Artenschutz nicht vereinbaren lassen. Der BUND Berlin ist überzeugt: Bei Themen wie der Novellierung des Jagdgesetzes, der Aktualisierung der Roten Listen bedrohter Arten in Berlin, dem Schutz von Otter und Biber und der Frage, wie wir zukünftig mit dem Wolf umgehen wollen, brauchen wir die autonomen Expertisen sowohl von der Naturschutz- als auch von der Tierschutzbeauftragten.

Ein aktuelles Beispiel dafür, dass bei der Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz, Felor Badenberg (parteilos, für CDU), der Tier- und Artenschutz womöglich keinen großen Stellenwert genießt, sind ihre Äußerungen zum Stand der Normenkontrollklage zur Schweinehaltung im Rechtsausschuss am 6. März 2024. Sie wolle die Sinnhaftigkeit des Antrags prüfen und vertrete die Auffassung, dass Berlin nicht unmittelbar davon betroffen sei.

Der Normenkontrollantrag wurde vom damaligen Senator Dirk Behrendt auf den Weg gebracht. Im Januar 2019 hat die Landesregierung den Antrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, der sich gegen Regelungen der Tierschutz-Nutztierverhaltungsordnung richtet. Dabei geht es vor allem um die derzeit zulässige mehrwöchige Fixierung von Sauen in Kastenständen.

Kontakt:

Dirk Schäuble, Referent für Naturschutz beim BUND Berlin, Tel: 030-78 79 00 39, schaeuble(at)bund-berlin.de

 

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