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Flussrettung jetzt statt 2045

09. August 2023 | Artenvielfalt, BUNDzeit-Artikel, Flüsse & Gewässer, Wasser

Weil die Maßnahmen zum Gewässerschutz völlig unzureichend und verspätet kommen, verklagt der BUND das Land Brandenburg. Ziel: Geltendes EU-Recht muss sofort umgesetzt werden.

Nationalpark Unteres Odertal, dahinter die Papierfabrik Schwedt. Foto: Sebastian Petrich

Die Geschichte scheint sich zu wiederholen, wenn auch in geringerem Ausmaß. Ein Jahr nach dem katastrophalen Fischsterben wurden im polnischen Oberlauf der Oder im Juni erneut tote Fische entdeckt. Mit einer halben Tonne waren es deutlich weniger Fische als 2022, aber die Todesursache ist ersten Erkenntnissen zufolge die gleiche: Vergiftung durch die Goldalge. Die Ursache für das Algenwachstum ist legale und illegale Salzeinleitung. Außerdem wirkt der fortschreitende schifffahrtsgerechte Umbau des teilweise noch naturnahen Flusses – auf polnischer Seite zynisch Betontherapie genannt – kontraproduktiv bei der Erholung von der letztjährigen Giftflut.

Um zumindest auf deutscher Seite zu retten, was zu retten ist, hat der BUND mit Unterstützung von Deutsche Umwelthilfe, EuroNatur, Heinz Sielmann Stiftung, SaveOderDie, Freundesverein Europa-Nationalpark Unteres Odertal und WWF Deutschland das Land Brandenburg verklagt. Mit der Klage soll die Landesregierung gezwungen werden, den Bewirt- schaftungsplan für die Oder und ihre Nebenflüsse so zu ändern, dass die Gewässer einen guten chemischen, ökologischen und mengenmäßigen Zustand erreichen und dass eine Verschlechterung ausgeschlossen ist. Denn genau das fordert die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der EU.

Dabei spielt der Zeitplan eine entscheidende Rolle. Die WRRL sah vor, bis 2015 in allen Gewässern den guten chemischen und ökologischen Zustand beziehungsweise das gute chemische und ökologische Potenzial zu erreichen. Wenn dies nicht gelingt, sind zwei sechsjährige Fristverlängerungen möglich. Das bedeutet: Spätestens 2027 müssen die Maßnahmen zum Erfolg geführt haben. Nach dem jetzt beklagten Bewirtschaftungsplan wird der gute Zustand aber erst 2045 oder später erreicht. 40 Prozent seiner Maßnahmen beginnen erst nach 2027.

Um welche Maßnahmen geht es? Sehr wichtig wäre beispielsweise, Gewässerrandstreifen auszuweisen, in denen nicht gedüngt werden darf. Damit könnte verhindert werden, dass Nährstoffe aus der Landwirtschaft in die Gewässer gelangen. Obwohl dies allein in der Kompetenz des Landes liegt und gesetzestechnisch wenig anspruchsvoll ist, sieht der Plan dies erst frühestens Ende der Dreißigerjahre vor und nennt auch keine Gründe für diese Verzögerung. Der BUND will mit der Klage erreichen, dass diese und andere wichtige Maßnahmen sofort ergriffen werden.

Hintergrundpapier zur Oderklage

 

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