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Naturschutzverbände klagen gegen Steganlage im FFH-Gebiet und erhalten Recht

19. Juli 2018 | Artenvielfalt, Flächenschutz, Stadtnatur, Stadtentwicklung, Wasser

Aktueller Blogbeitrag: Bezirk hat bei der Genehmigung gegen EU-Recht verstoßen - Beeinträchtigungen können nicht im Nachhinein kompensiert werden

Der Bezirk Treptow-Köpenick genehmigte eine Steganlage im FFH-Gebiet (Flora-Fauna-Habitat) am Müggelsee. Die Berliner Naturschutzverbände klagten dagegen und erhielten Recht. Erhebliche Beeinträchtigungen im FFH-Gebiet können nicht nachträglich kompensiert bzw. ausgeglichen werden, so die EU-Rechtsprechung.

Das Urteil vom März diesen Jahres ist noch nicht rechtskräftig, hat aber aufschiebene Wirkung, trotzdem baute der Investor die Steganlage für seine gehobene Wohnanlage, für die er mit eigenen Strand und Jachthafen warb. 

Gegen den Bau erwägten die Umweltschutzverbände, erneut zu klagen. Nun hat der Bezirkstadtrat angekündigt, dass er beabsichtige, zeitnah eine Rückbauverfügung zu erlassen. Ob ein Bußgeldtatbestand in diesem Zusammenhang vorliegt, solle ebenfalls geprüft werden.

Kommt nun der Naturschutz zu seinem Recht? Die Naturschutzverbände sind gespannt, wie dieser Umweltkrimi sich weiterentwickelt.

Für Rückfragen stehen Ihnen gern zur Verfügung:

Manfred Schubert, Geschäftsführer der BLN:

Manfred Krauß, Wasserexperte des BUND:

Tel. (030) 2655 0864, Mobil: 0172 – 399 3432 oder manfred.schubert(at)bln-berlin.de   

 

Lesen Sie dazu auf Berliner Umweltzone unseren Beitrag: zum Blogbeitrag  


 

 

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