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Genehmigung für private Steganlage am Müggelsee vom Gericht kassiert

07. Oktober 2020 | Artenvielfalt, Flächenschutz, Immer.Grün, Naturerleben, Stadtnatur, Wasser

Großer Erfolg für Naturschutz mit Signalwirkung - Europäisches Naturschutzrecht muss umgesetzt werden

Info 21/ Berlin, 7. Oktober 2020: Die Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz (BLN), ein Zusammenschluss der Berliner Naturschutzverbände
hatte gegen die Genehmigung einer privaten Bootsanlage am Müggelsee geklagt und auch vom Berliner Verwaltungsgericht (VG) Recht erhalten. Dagegen hatte der Investor Berufung beantragt, diese wurde vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg abgelehnt, damit ist das Verfahren nach mehreren Jahren endgültig abgeschlossen - ein wichtiger Erfolg für den Naturschutz.  

Das Verfahren hat maßgebliche Auswirkungen für die Entwicklung von Naturschutzgebieten wie dem Müggelsee, der als FFH-Gebiet (Flora-Fauna-Habitat) und durch die Wasserrahmenrichtlinie geschützt ist. Mit der Ablehnung der Berufung wurde das Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts bestätigt.

Dieses Urteil ist für den Umgang mit FFH-Gebieten ein großer Erfolg, da es klarstellt, dass Eingriffe, die sich auf das Schutzgebiet negativ auswirken, auch nicht genehmigungsfähig sind, wenn Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen durchgeführt werden.

Eingriffe sind nur möglich wenn überwiegendes öffentliches Interesse besteht, dass liegt bei einer privat genutzten Steganlage nicht vor.

„Damit dürften sich Genehmigungen von weiteren Bauten von Steganlagen und ähnlichem verbieten. Wir hoffen, dass die Behörden auf Bezirks- und Landesebene nun der Rechtsprechung folgen und in den Naturschutzgebieten keine weiteren Vorhaben genehmigen. Aus Sicht der Naturschutzverbände zeigt das Urteil, wie falsch die Berliner Verwaltung mit dem FFH-Recht bisher umgeht und dass dadurch noch weitere Rechtstreitigkeiten drohen, falls die Verwaltung das FFH-Recht nicht ernst nimmt.

Dass Deutschland bisher den Schutz von FFH-Gebieten nicht ausreichend umsetzt, zeigt auch die aktuell laufende Klage der EU gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen mangelhafter Umsetzung des FFH-Rechts bei den Schutzgebieten. Dazu zählt ja auch der Müggelsee“, so Manfred Krauß, BUND-Gewässerexperte.

Juristische Zusammenfassung des Beschluss des Oberverwaltungsgerichts

Hintergrund und weitere Informationen unter:
https://umweltzoneberlin.de/2018/07/18/ffh-recht-gegen-weitere-steganlagen-am-mueggelsee/


Für Rückfragen:
BUND-Pressestelle                 fon: (030) 78 79 00-12
Carmen Schultze                mobil: 0179-593 59 12
Manfred Krauß, BUND           fon: (030) 32 222 91

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