Neues Eilverfahren gegen Rodungen in Pankower Ossietzkystraße

22. Februar 2024 | Artenvielfalt, Bäume, Bauen, Flächenschutz, Klimaschutz, Stadtentwicklung, Stadtnatur

Umweltverbände werfen der Gesobau vor, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nicht oder nicht funktional erbracht zu haben.

Foto: Grüner Kiez Pankow

Berlin, 22.02.2024: Die Umweltverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Berlin), Naturfreunde Berlin sowie die Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz (BLN) haben gegen die Rodungsarbeiten in den Grünen Höfen in der Pankower Ossietzkystraße ein Eilverfahren beantragt. Durch die Rodungen der 60 Bäume und aller Büsche würden 25 Brutreviere von Baum- und Freibrütern, die Ruhestätten von 70 Gebäudebrütern in Hecken und Sträuchern, sowie ein Großteil der Nahrungsflächen für alle Arten zerstört oder mindestens erheblich beschädigt werden. Aus Sicht der Verbände sind die erforderlichen vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen nicht erbracht worden oder nicht funktional und machen daher ein artenschutzrechtliches Ausnahmeverfahren zwingend erforderlich.

Eine von den Berliner NaturFreunden angelegte umfangreiche Dokumentation zeigt auf, dass die angegebenen Ausweich-Habitate zu großen Teilen die erforderlichen Funktionen nicht erfüllen können. Die Ausweichflächen weisen nur spärliche Vegetation auf und viele der Flächen liegen direkt an der Baustelle. Brutvögel werden dort durch Baulärm und Schwerlastverkehr gestört und solche Flächen aller Voraussicht nicht annehmen.

Vorgesehene Maßnahmen wie Dach- und Fassadenbegründung oder die Pflanzung von acht Bäumen werden voraussichtlich erst nach Beendigung der Baustelle realisiert werden können und stellen somit zum Zeitpunkt der Rodungsarbeiten keine wirksame Ausgleichsmaßnahme dar. Die aufgehängten Nistkästen sind nicht artspezifisch und werden zerstörte Rückzugsräume und Lebensstätten nicht ersetzen können. Auch drohen weitere Habitatverluste auf angrenzenden Flächen, die im Anschluss an die Errichtung der Neubauten umgestaltet werden, z. B. für Fahrradstellplätze oder Müllstandstandplatz-Einhausungen.

Trotz beantragtem Eilverfahren wurden heute erste Sträucher entnommen. Es hat den Anschein, dass es sich dabei um Pflanzen aus einem Heckenstreifen handelt, der im Gutachten als Ausweichfläche für durch die Baustelle verloren gehende Lebensräume ausgewiesen ist. Außerdem sind heute, trotz Selbstverpflichtung bis einschließlich Sonntag keine Vegetation zu beseitigen, Büsche auf den Stock geschnitten worden, um Arbeitsfreiheit für Baumfällungen herzustellen. Erst nachdem die Polizei vor Ort war, sind die zerstörerischen Arbeiten beendet worden.

Hierzu erklären die NaturFreunde: „Die Gesobau hat den gesamten Planungszeitraum einschließlich des Zeitraumes der Nachforderungen ab Herbst 2023 verstreichen lassen – ohne irgendeine Handlung, um den artenschutzrechtlichen Erfordernissen endlich nachzukommen. Deshalb ist für uns nicht nachvollziehbar, weshalb hier keine artenschutzrechtliche Ausnahme von der Gesobau beantragt wurde. Die Naturschutzbehörde Pankow hatte im November noch von den Gutachtern der Gesobau gefordert, dass eine solche artenschutzrechtliche Ausnahme beantragt werden muss, wenn ein Ausweichen von Brutvögeln in die direkte Umgebung nicht möglich ist, weil alle verfügbaren Reviere der Arten besetzt sind oder nicht zur Verfügung stehen oder nicht neu geschaffen werden können. Auch muss befürchtet werden, dass, wenn jetzt gerodet wird, Fledermäuse in ihren Winterquartieren getötet werden.

Nachdem bereits 2019 ein Bauantrag für eine reguläre Wohnbebauung der Innenhöfe an der Ossietzkystraße vom zuständigen Bezirksamt als nicht genehmigungsfähig zurückgewiesen worden ist, wurde der Bauantrag erneut eingereicht; diesmal unter Nutzung des Sonderbaurechts für Flüchtlingsunterkünfte. Die Fällgenehmigungen für 38 nach Baumschutzverordnung geschützte Bäume sind schon im Februar 2023 ausgestellt, jedoch bis zur Fertigstellung eines Artenschutz-Gutachtens im Sommer nicht vollzogen worden.

Der BUND Berlin erklärt: „Wir sind uns dessen bewusst, dass Unterkünfte für schutzbedürftige Menschen benötigt werden. Angesichts der Vorgeschichte müssen wir aber auch feststellen, dass wir uns schon 2019 beim regulären Bauantrag gegen die Baumfällungen und Strauchrodungen eingesetzt hätten. Es gibt keinen grundlegenden Konflikt um die Schaffung von Wohnraum an dieser Stelle. Es geht ausschließlich darum, dass eine übermäßig verdichtete Bebauung durchgesetzt werden soll, die deutlich über das Maß der Bebauung in dieser Gegend hinausgeht. Es könnte der Verdacht entstehen, dass das Sonderbaurecht für Flüchtlingsunterkünfte hier genutzt werden soll, um eine ansonsten unzulässige Bebauung durchzusetzen.

Umweltverbände und Anwohner*innen unterstützen ein reguläres Bebauungsplan-Verfahren, in dem die Belange der Anwohner*innen sowie die von Natur- und Umweltschutz ausreichend berücksichtigt werden. Mit dem B-Plan, der sich seit 2021 in Aufstellung befindet, würde Wohnraum in den Höfen geschaffen werden bei gleichzeitigem Erhalt fast aller Bäume und des von der Anwohnerschaft dringend benötigten Spielplatzes.

Pressekontakt:
Christian Hönig, Baumschutzreferent BUND Berlin Tel: 030-78 79 00 58, hoenig(at)bund-berlin.de

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