Vermüllung bekämpfen: Potsdam hat nun die Verpackungssteuer – Berlin ist am Zug

01. Oktober 2026 | Abfall, Nachhaltigkeit, Zero Waste

Seit 1. Oktober gilt in Berlin immerhin die neue Ausführungsverordnung Mehrweg

Foto: Andrew Otto (CC BY-SA 2.0)

Berlin, 1. Oktober 2026: Seit dem heutigen 1. Oktober gilt in Brandenburgs Landeshauptstadt Potsdam die Verpackungssteuer. 50 Cent pro Einwegschale und -becher sowie 20 Cent pro größeres Besteckteil werden bei Einweglösungen nun fällig. Trotz deutlicher Proteste der Wirtschaft und eines vor wenigen Tagen von der CDU in der Stadtverordnetenversammlung eingebrachten Dringlichkeitsantrags gegen die Einführung.

Damit folgt Potsdam dem vor allem in Süddeutschland bereits in mehreren Städten erfolgreich eingeschlagenen Weg, um wirksam Vermüllung und überquellende Papierkörbe zu bekämpfen sowie zugleich die Verbreitung von Mehrwegverpackungslösungen im To-go-Bereich zu fördern. Eine Auswertung der Stadt Konstanz zeigt, dass bereits im ersten Jahr nach Einführung der Verpackungssteuer zum 1. 1. 2025 der Verpackungsmüll im öffentlichen Raum um rund 20 Prozent zurückgegangen ist. Zudem werden Einnahmen generiert, die beispielsweise in die weitere Förderung von Mehrwegsystemen oder die Reinigung öffentlicher Orte investiert werden können.

Berlin zieht jetzt immerhin mit der Ausführungsverordnung (AV) Mehrweg nach, die nahezu unbeachtet am 1. Oktober in Kraft getreten ist. In der Berliner Verwaltung, bei öffentlichen Betrieben und bei genehmigungspflichtigen Veranstaltungen im öffentlichen Straßenland gilt damit eine Mehrwegpflicht für Getränke- und Essensbehältnisse. Bei konsequenter Durchsetzung macht sie Schluss mit unnötigem Einwegmüll in der Verwaltung, in öffentlichen Einrichtungen und bei Veranstaltungen. Sie betrifft beispielsweise auch private Pächter oder Mieter in den Kantinen.

Dazu erklärt Tobias Quast-Malur, Referent für Abfall- und Ressourcenpolitik des BUND Berlin: „Es ist nicht einzusehen, warum die Allgemeinheit weiterhin die negativen Folgen und Kosten eines für Gesellschaft und Umwelt schädlichen Geschäftsmodells einzelner Unternehmen tragen soll. Wer massenweise Müll in Umlauf bringt, soll dafür auch einen Beitrag zu dessen Beseitigung leisten. Berlin braucht deshalb zusätzlich zur AV Mehrweg eine Steuer auf Einweg-To go-Verpackungen.

Gerade im Umfeld von Einweg-Fast-Food-Anbietern wird die Lebensqualität der Anwohner*innen durch den vielen Müll in ihrem Kiez oft stark beeinträchtigt. Weniger Müll ist auch eine soziale Frage – für alle Menschen, die vor Ort leben und von einer schöneren Umgebung profitieren. Und wer weiterhin schnell und günstig essen will, kann dies bei allen To go-Anbietern mit Mehrweg weiterhin tun. Die umweltfreundliche Alternative wäre weiterhin steuerfrei.“

Kontakt:
Tobias Quast-Malur, Referent für Abfall- und Ressourcenpolitik des BUND Berlin, 030-78 79 00-55, quast(at)bund-berlin.de

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