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Weiterbetrieb von TXL rechtlich nicht durchsetzbar - Luftverkehrskonzept für B und BB erforderlich

14. Juni 2018 | Flugverkehr, Klimaschutz, Stadtentwicklung

BUND Berlin zur heutigen Abstimmung des Abgeordnetenhauses zum Volksentscheid Tegel

Info 13 / Berlin, 14. Juni 2018: Der Berliner Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Berlin) teilt die heutige Feststellung des Berliner Abgeordnetenhauses, dass der Volksentscheid „Berlin braucht Tegel“ schon aus rechtlichen Gründen nicht umsetzbar ist.
Das vom Senat in Auftrag gegebene Rechtsgutachten des ehemaligen Richters am Bundesverwaltungsgericht Stefan Paetow bestätige die bereits vor dem Volksentscheid vertretene Rechtsauffassung des Umweltverbandes, dass die für den Weiterbetrieb des innerstädtischen Flughafens notwendige Änderung des Landesentwicklungsplanes Berlin-Brandenburg faktisch nicht durchsetzbar sei.
In einer planungsrechtlichen Abwägung aller Belange hätte ein Weiterbetrieb von Tegel gegen einen Ausbau der Kapazitäten in Schönefeld sowie die Nutzung von Flugplätzen im Berliner Umland keine Chance.

Um das Vertrauen der Berlinerinnen und Berliner in eine zukunftstaugliche Flughafenpolitik zurückzugewinnen, müsse der Berliner Senat gemeinsam mit Brandenburg jedoch endlich ein belastbares Luftverkehrskonzept erarbeiten und Maßnahmen zur Senkung der Klima-, Umwelt- und Lärmbelastung durch den BER umsetzen. Statt den Luftverkehrsprognosen hinterherzubauen, müssten Bund und Länder die Voraussetzungen dafür schaffen, Kurzstreckenflüge auf die Schiene zu verlagern und den Flugverkehr mit seinen tatsächlichen Klima- und Umweltkosten zu belasten. Die Anwohner des BER müssten vor einer unzumutbaren Lärmbelastung geschützt werden.

Tilmann Heuser, Landesgeschäftsführer des BUND Berlin: „Die Befürworter eines Weiterbetriebs des Flughafen Tegels müssen endlich zur Kenntnis nehmen, dass auch ein Volksentscheid rechtsstaatliche Prinzipien nicht außer Kraft setzen kann. Ein Weiterbetrieb des innerstädtischen Flughafens ist bereits aufgrund der hohen Lärmbetroffenheit der Anwohner*innen und angesichts vorhandener Alternativen nicht zu rechtfertigen.
Der Volksentscheid hat aber auch deutlich gemacht, dass den Berlinerinnen und Berlinern angesichts des Desasters am BER das Vertrauen in die Flughafenpolitik in der Metropolregion fehlt. Berlin und Brandenburg müssen daher endlich eine zukunftstaugliche Handlungsstrategie für die weitere Entwicklung des Luftverkehrs erarbeiten.
Statt derzeitige Wachstumsraten des Luftverkehrs unreflektiert fortzuschreiben, bedarf es einer belastbaren Luftverkehrsprognose. Der aktuelle Boom des Luftverkehrs beruht auf niedrigen Ölpreisen, im Vergleich zu anderen Flughäfen sehr geringen Landesgebühren und dem ruinösen Wettbewerb zwischen Fluglinien. Zudem profitiert er massiv von indirekten Subventionen wie der Steuerfreiheit für Kerosin und den Entfall der Mehrwertsteuer für internationale Flüge.

Auf ein ungehemmtes Wachstum zu setzen, ist weder klimapolitisch noch ökonomisch vertretbar. Bereits 2012 war der Luftverkehr für 40% der Treibhauseffekte des Verkehrssektors in Berlin verantwortlich – mit steigender Tendenz. Im zu erarbeitenden Luftverkehrskonzept muss es daher auch um die Begrenzung des Luftverkehrswachstums durch effektive Anlastung seiner Umwelt- und Klimakosten, die Verlagerung von Kurzstreckenflüge auf die Schiene sowie einen wirksamen Lärmschutz der Anwohner am BER durch eine moderne Entgeltstruktur für laute Flugzeuge und eine Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr gehen.“

BUND-Luftverkehrskonzept Berlin-Brandenburg von 2016





Für Rückfragen:
BUND-Pressestelle, Carmen Schultze    fon: (030) 78 79 00-12
Tilmann Heuser    mobil: 0177-7879013 oder E-Mail: heuser@bund-berlin.de 

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