Foto: Alena Zielinski (CC-BY-2.0)
Berlin, 29. Juli 2026: Am 31. Juli 2026 wird das neue Recht auf Reparatur von einer EU-Richtlinie in ein deutsches Gesetz überführt. Hersteller müssen dann auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung Reparaturen für bestimmte Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und Ersatzteile zu einem angemessenen Preis bereitstellen. Der BUND Berlin begrüßt diesen Schritt als wichtiges Instrument für Ressourcenschutz, Förderung des lokalen Handwerks sowie Verbraucher*innenschutz.
Das neue Recht auf Reparatur gilt unter anderem für Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Kühlgeräte, Monitore und Fernseher, Smartphones und Tablets. Auch Batterien für E-Bikes und E-Scooter, Server, Datenspeicherprodukte und Schweißgeräte fallen darunter. Offen bleibt jedoch, wie hoch der im Gesetz als angemessen anzusehende Preis für eine Reparatur ist und wie schnell diese erfolgen muss.
Zugleich fordert der BUND Berlin eine schnelle Umsetzung des angekündigten Berliner Reparaturbonus. Im Doppelhaushalt 2026/2027 wurden dafür jährlich 1,25 Millionen Euro eingeplant. Doch die Reparaturzuschüsse können immer noch nicht beantragt werden, da die Senatsumweltverwaltung das Verfahren aus uns unbekannten Gründen bisher nicht gestartet hat.
Das Förderprogramm hat sich bereits bewährt: Seit Einführung des erfolgreichen Reparaturbonus im September 2024 wurden über 14.000 Reparaturen gefördert.
Das schont wertvolle Rohstoffe, reduziert Abfälle und stärkt das lokale Handwerk und damit die Wirtschaft. Mit dem Reparaturbonus beteiligt sich das Land an Reparaturen mit einem Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Kosten (maximal 200 Euro).
Auch in Sachsen wurde eine solche Förderung wiederholt aufgelegt und Thüringen hat bis Ende 2025 insgesamt fünf Jahre Reparaturen mit einem Bonus unterstützt. Es wäre Zeit für eine bundesweite Lösung durch einen Zuschuss oder die Senkung des Mehrwertsteuersatzes, aber diese wurde von der Regierung bisher leider nicht beschlossen.
Lysann Steinbacher, Projektkoordinatorin Reparaturbildung an Schulen des BUND Berlin, erklärt dazu:
„Das Recht auf Reparatur ist ein wichtiger Schritt. Damit mehr Menschen es tatsächlich nutzen, braucht es aber auch bezahlbare Reparaturmöglichkeiten. Der Reparaturbonus ist ein erfolgreiches Instrument, um umweltbewusstes Handeln zu stärken. Die Förderung gibt Menschen den Anstoß, darüber nachzudenken, ob sich eine Instandsetzung anstatt eines schnellen Neukaufs lohnt. Der Reparaturbonus muss daher schnell und verlässlich umgesetzt werden.“
Eine umfassende Übersicht über Reparaturangebote von über 80 Repair Cafés und über 200 Handwerksbetrieben bietet die Webseite repami.de. Repair Cafés sind Treffpunkte, an denen Bürger*innen defekte Alltagsgegenstände gemeinsam mit kompetenten Ehrenamtlichen reparieren können. Auch der BUND Berlin organisiert seit vielen Jahren zwei Repair Cafés, eines in Schöneberg und eines in Steglitz.
Um die Begeisterung für das Thema Reparatur schon bei der Jugend zu wecken, unterstützt der BUND Berlin auch die Integration in den schulischen Kontext. Durch das Projekt „Lernen durch Handeln: Reparaturbildung an Schulen“ werden Reparaturtechniken als ressourcenschonendes Handeln im Schulunterricht aufgegriffen und in den Unterrichtsstoffe eingebettet. Ziel ist es, Schüler*innen praktische Kompetenzen im Umgang mit der Reparatur von Alltagsgegenständen zu vermitteln und Lehrkräfte mit Unterrichtsmaterialien dabei zu unterstützen.
Das Thema „Recht auf Reparatur“ wird auch beim nächsten Treffen der Berliner Reparatur-Initiativen am 27.08.26 auf der Agenda stehen.
Weitere Informationen zum Vernetzungstreffen unter: https://www.bund-berlin.de/service/termine/detail/event/vernetzungstreffen-der-berliner-reparatur-initiativen/
Kontakt:
Lysann Steinbacher, 030-78 79 00-29, steinbacher(at)bund-berlin.de


