Gutachten: Holzkraftwerk Reuter West der BEW nicht genehmigungsfähig

12. Januar 2026 | Abgase, Bäume, Klimaschutz, Luft, Naturschutz, Infrastruktur, Wälder

BUND Berlin legt in Stellungnahme massive Defizite bei Genehmigungsplanung dar

Foto: Olivier Cleynen (CC BY 4.0)

Berlin, 12. Januar 2026: Der vom kommunalen Wärmeversorger Berliner Energie und Wärme (BEW) geplante Neubau ist laut einem vom BUND Berlin beauftragten juristischen Kurzgutachten nicht genehmigungsfähig. Das Gutachten ist Teil der Stellungnahme im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteiligung im Genehmigungsverfahren, die am 9. Januar 2026 endete.

Neben dem BUND Berlin haben folgende Organisationen das Gutachten beauftragt und gemeinsam mit dem Berliner Energietisch an der Stellungnahme mitgewirkt: DUH (Deutsche Umwelthilfe), Biofuelwatch, Robin Wood, NABU. Eingereicht worden für diesen Verbund ist die Stellungnahme von der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz (BLN).

Das Gutachten kommt zum Schluss, dass das Land Berlin als Gesellschafter der BEW gehalten ist, eine Rücknahme des Genehmigungsantrags für das Holzkraftwerk Reuter West durch die BEW zu erwirken.

Nach aktuellem wissenschaftlichem Erkenntnisstand ist zweifelhaft, ob die energetische Nutzung holzartiger Biomasse zur Erreichung einer CO₂-freien Fernwärmeversorgung beitragen kann. Zudem besteht das Risiko, dass Zielsetzungen zur Sicherung und zum Ausbau von Kohlendioxidsenken sowie zur Gewährleistung einer sicheren und preisgünstigen Energieversorgung beeinträchtigt werden.

Hinzu kommen festgestellte Defizite in der Umweltverträglichkeitsprüfung. So fehlt die Prüfung, ob die Feinstaub-Zusatzbelastungen unter Berücksichtigung der ab 2030 verbindlichen Absenkung des PM2,5-Grenzwerts auf 10 µg/m³ genehmigungsfähig bleiben. Die pauschale Einstufung der Zusatzbelastung als irrelevant genügt weder TA Luft noch Vorsorgegebot.

In der Stellungnahme der BLN festgehalten sind unter anderem auch nicht hinreichend adressierte Artenschutzvorgaben. Insgesamt ist der Bau des Holzkraftwerks, für das rechnerisch dreimal jährlich der Berliner Große Tiergarten verfeuert werden würde, aus der Zeit gefallen. Die sommerliche Stromproduktion würde durch Holzverbrennung statt Nutzung vorhandener erneuerbarer Potenziale erfolgen.

Der Betrieb eines Holzkraftwerks Reuter West wäre eine sehr große Belastung für Mensch und Stadtnatur. Er hätte angesichts des bereits jetzt überhitzten Altholzmarkts bei weiter steigender Nachfrage hohe Wärmekosten und soziale Risiken zur Folge, da die Brennstoffverfügbarkeit ungesichert und die Krisenfestigkeit nicht nachgewiesen ist.
Der Ressourcenschutz würde durch die Schwächung des Recyclingpotenzials von Altholz unterlaufen, der Schutz des Waldes im Sinne der Biodiversität und als Kohlenstoffsenke würde gefährdet.

Die Stellungnahme der BLN inklusive des juristischen Kurzgutachtens (ab Seite 45 im PDF) finden Sie unter diesem Link.

Kontakt:
Matthias Krümmel, Referent für Klimaschutzpolitik des BUND Berlin, Tel. 030-78 79 00-63, kruemmel(at)bund-berlin.de

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