Berlin muss die Kältewende forcieren

26. Oktober 2026 | Wärmewende, Umweltgerechtigkeit, Klimaschutz

Konkrete Hitzeschutzmaßnahmen für den Sommer 2027 müssen jetzt eingeleitet werden

Foto: BUND Berlin/Nicolas Šustr

Berlin, 26. Oktober 2026: Nach mehr als 16.000 hitzebedingten Todesfällen bundesweit und 304 Todesfällen mehr als statistisch erwartet in Berlin fordert der BUND Berlin eine entschlossene Kältewende.

Die Kältewende meint ein koordiniertes öffentliches Vorgehen – analog zur Wärmewende: Berlin muss Menschen verlässlich mit Kühle versorgen und Gebäude, öffentlichen Raum sowie technische Infrastruktur nachhaltig umbauen. Es geht nicht um den massenhaften, ungesteuerten Einbau privater Klimaanlagen. Vorrang haben passive Kühlung und Stadtumbau: Schatten, Bäume, Begrünung, Entsiegelung, hitzeresiliente Gebäude und frei zugängliche kühle Räume. Kälte- und Wärmenetze müssen gemeinsam geplant werden, damit Kühlung möglichst ressourcenschonend und effizient bereitgestellt werden kann.

Die Hitzebilanz 2026 und die Senatsantwort zum Hitzeaktionsplan [PDF-Direktlink] offenbaren erhebliche Umsetzungs- und Transparenzlücken. Für die 72 Maßnahmen des Berliner Hitzeaktionsplans liegt keine vollständige öffentliche Bilanz vor. Die ressortübergreifende Arbeitsgruppe tagte seit Beschluss des Plans einmal.

Der scheidende Senat muss eine transparente Übergabe sicherstellen: mit einer öffentlichen Zwischenbilanz zu allen 72 Maßnahmen, einer Aufschlüsselung der verfügbaren und eingesetzten Mittel sowie einer Liste offener Aufgaben und Verzögerungen.

Die neue Koalition muss daraus vor dem nächsten Sommer einen verbindlichen und ausreichend finanzierten Umsetzungsplan machen. Dazu gehören:
 

  • Sofortmaßnahmen: Kühle Räume, Trinkwasserangebote, Warnsysteme und aufsuchende Hilfen überprüfen, bekannt machen und barrierefrei zugänglich machen.
     
  • Verbindliche Schutzpläne: Schulen, Kitas, Pflege-, Gesundheits- und Hafteinrichtungen brauchen klare Verfahren für Hitzetage.
     
  • Gerechter Zugang: Gesundheits- und Sozialsysteme müssen sicherstellen, dass besonders gefährdete und einkommensarme Menschen notwendige Schutzmittel nicht aus eigener Tasche bezahlen müssen.
     
  • Stadtumbau: Begrünung, Entsiegelung, Regenwasserrückhalt und passive Gebäudekühlung müssen verbindlich in Stadtplanung, Neubau und Sanierung eingehen.
     
  • Nachvollziehbare Finanzierung: Bezirke und öffentliche Einrichtungen müssen wissen, welche Mittel für Hitzeschutz verfügbar sind und wofür sie eingesetzt werden.
     

Der BUND Berlin hat nun auf Basis der Erfahrungen sein erstmals im Sommer 2025 vorgelegtes Forderungspapier zum Hitzeschutz in Berlin umfassend aktualisiert.

Dazu erklärt Matthias Krümmel, Klimaschutzreferent des BUND Berlin:„Hitzeschutz ist keine freiwillige Zusatzaufgabe, sondern öffentliche Daseinsvorsorge und eine staatliche Schutzaufgabe. Besonders gefährdete Menschen müssen konsequent geschützt werden. Zugleich müssen alle Berliner*innen befähigt werden, sich selbst und ihr Wohnumfeld besser vor Hitze zu schützen. Der scheidende Senat darf sich seiner Verantwortung nicht entziehen.“

Beispiele für Fehlstellen beim Hitzeschutz in Berlin

Für Schulen fehlen systematische Angaben zu Innenraumtemperaturen, Verschattung und hitzebedingten Unterrichtsausfällen. Auch zu Hitzeschutzmaßnahmen in öffentlichen Gebäuden gibt es keine umfassende Übersicht.

Die Finanzierung bleibt unklar: Für bezirkliche Hitzeschutzmaßnahmen standen 2024 und 2025 jährlich insgesamt 1,2 Millionen Euro bereit – rund 32 Cent pro Berliner*in. Diese gesonderte Zuweisung ist im Haushalt 2026/27 nicht mehr ausgewiesen.

Einen belastbaren Gesamtbetrag für Hitzeschutz pro Kopf kann der Senat nicht nennen.
Für investive Klimaanpassungsmaßnahmen sind im Doppelhaushalt 2026/27 insgesamt 40 Millionen Euro ausgewiesen, für Maßnahmen der Berliner Wasserbetriebe weitere 21 Millionen Euro. Welche konkreten Projekte damit finanziert werden und welcher Anteil unmittelbar dem Hitzeschutz dient, ist nicht aufgeschlüsselt. Diese Beträge dürfen deshalb nicht pauschal als Hitzeschutzbudget dargestellt werden.
 
Kältewende muss sozial gerecht sein

Eine sozial gerechte Kältewende muss zwei Dinge leisten: Sie muss vermeidbare zusätzliche Hitze durch ineffiziente Kühlung begrenzen – und Menschen mit geringem Einkommen in die Lage versetzen, sich wirksam zu schützen und ihr Wohnumfeld mitzugestalten.

Private Klimageräte können Stromnetze zusätzlich belasten und ihre Abwärme an die Umgebung abgeben. Deshalb braucht Berlin klare, sozial ausgewogene Regeln und Anreize für effiziente Kühlung. Gleichzeitig dürfen Menschen mit geringem Einkommen nicht ohne Schutz dastehen. Nötig sind kostenlose und wohnortnahe Angebote wie Nachbarschaftskühlzentren, öffentlich zugängliches Trinkwasser und Unterstützung für Begrünungsinitiativen in dicht bebauten Kiezen. Hitzeschutz darf weder vom eigenen Geldbeutel noch von der Fähigkeit abhängen, sich allein durch Behörden und Antragsverfahren zu kämpfen.

Klimaanpassung und Klimaschutz gehören zusammen. Anpassung darf nicht als Ersatz für die Verringerung der Treibhausgasemissionen dienen: Ohne konsequenten Klimaschutz verschärft sich die Hitzebelastung weiter.

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