Die derzeitige Lärmschutzgesetzgebung schützt nicht die Menschen vor Lärm, sondern in erster Linie die Flughafenbetreiber vor Ansprüchen lärmgeplagter Anwohner*innen. Und das sind in unserer Region nicht wenige: Mehr als 100.000 Menschen im südlichen Berlin und in den Brandenburger Umlandgemeinden leben in Bereichen, die von den in startenden und landenden Flugzeugen verlärmt sind. Bestenfalls erhalten die Betroffenen Geld für passive Lärmschutzmaßnahmen. Der BUND fordert, stattdessen mit wirksamen Maßnahmen an der Quelle des Lärms anzusetzen.
Nachtflugverbot
Der BUND fordert ein striktes Nachtflugverbot zwischen 22 und 6 Uhr –auch am BER, so wie das erfolgreiche Volksbegehren im Land Brandenburg vorsieht.
Lärmabhängige Landeentgelte
Je lauter die Maschine, desto teurer soll das Entgelt für Start und Landung ausfallen. Damit hätten die Airlines einen Anreiz, leisere Flugzeuge zu nutzen. Die gibt es durchaus: Dank technischer Verbesserungen sind neue Maschinen um bis zu 12 dB(A) leiser als die Durchschnittsflotte. Doch unter den vielen Flugzeugen, die den BER ansteuern, gehören nur wenige zu denen, die etwas weniger Krach produzieren. Ohne finanziellen Druck wird sich daran in den nächsten Jahrzehnten kaum etwas ändern.
Lärmkontingent
Für besonders laute Flugzeuge fordert der BUND ein Kontingent, also eine festgelegte Zahl von Starts und Landungen pro Monat. Ist dieses Kontingent ausgeschöpft, dürfen davon betroffene Maschinen nicht auf dem BER landen.