Lärm aus der Luft

Lärm nervt, raubt den Schlaf und macht krank. Für mehr als 100.000 Menschen im südöstlichen Berlin und im angrenzenden Brandenburg kommt zu den Geräuschen des Straßenverkehrs der Lärm von Flugzeugen hinzu, die auf dem Hauptstadtflughafen BER starten oder landen. Gegen deren Schallwellen hilft nur der Rückzug in geschlossene Räume und auch das nur dann, wenn Schallschutzfenster vorhanden sind. Der BUND findet, dass die Gesundheit und die Lebensqualität der Menschen am Boden Vorrang haben. Deshalb muss der Flugverkehr reduziert werden – und nachts soll ein absolutes Flugverbot herrschen.

Blitz im Nachthimmel Leider sind Gewitter nicht die einzige Geräuschquelle im Himmel über Berlin. Foto: marco/pixelio.de

Die derzeitige Lärmschutzgesetzgebung schützt nicht die Menschen vor Lärm, sondern in erster Linie die Flughafenbetreiber vor Ansprüchen lärmgeplagter Anwohner*innen. Und das sind in unserer Region nicht wenige: Mehr als 100.000 Menschen im südlichen Berlin und in den Brandenburger Umlandgemeinden leben in Bereichen, die von den in startenden und landenden Flugzeugen verlärmt sind. Bestenfalls erhalten die Betroffenen Geld für passive Lärmschutzmaßnahmen. Der BUND fordert, stattdessen mit wirksamen Maßnahmen an der Quelle des Lärms anzusetzen. 

Nachtflugverbot

Der BUND fordert ein striktes Nachtflugverbot zwischen 22 und 6 Uhr –auch am BER, so wie das erfolgreiche Volksbegehren im Land Brandenburg vorsieht.

Lärmabhängige Landeentgelte

Je lauter die Maschine, desto teurer soll das Entgelt für Start und Landung ausfallen. Damit hätten die Airlines einen Anreiz, leisere Flugzeuge zu nutzen. Die gibt es durchaus: Dank technischer Verbesserungen sind neue Maschinen um bis zu 12 dB(A) leiser als die Durchschnittsflotte. Doch unter den vielen Flugzeugen, die den BER ansteuern, gehören nur wenige zu denen, die etwas weniger Krach produzieren. Ohne finanziellen Druck wird sich daran in den nächsten Jahrzehnten kaum etwas ändern. 

Lärmkontingent

Für besonders laute Flugzeuge fordert der BUND ein Kontingent, also eine festgelegte Zahl von Starts und Landungen pro Monat. Ist dieses Kontingent ausgeschöpft, dürfen davon betroffene Maschinen nicht auf dem BER landen.

 

 

 

Kontakt

Martin Schlegel

Referent für Verkehrspolitik
E-Mail schreiben Tel.: (030) 787900-17

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