Foto: SenStadt (DL-DE->Zero-2.0)
Berlin, 1. Oktober 2026: Der BUND Berlin hat einen Teilerfolg bei der Durchsetzung artenschutzrechtlicher Anforderungen beim Howoge-Nachverdichtungsprojekt im Karlshorster Ilse-Kiez erreicht. Der Bezirk Lichtenberg hat am 30. September eine Untersagungsverfügung erlassen. Bis zum Abschluss der artenrechtlichen Überprüfungen, zunächst längstens bis zum 31. Oktober 2026, dürfen auf den für den Bau vorgesehenen Flächen keinerlei Rodungen von Bäumen oder Sträuchern durchgeführt werden.
Somit ist Zeit für eine Klärung geschaffen worden, ob bei den massiven Eingriffen in essenzielle geschützte Lebensräume der Erhaltungszustand von Haussperling und Zwergfledermaus bewahrt werden kann oder endlich eine Anpassung der Planung an die Verhältnisse vor Ort erfolgen muss.
Damit folgte der Bezirk teilweise der Forderung des BUND Berlin. Der BUND Berlin hatte am 30. September vom Bezirksamt den Erlass einer Unterlassungsverfügung zur Rodung von Bäumen und Gehölzen im Karlshorster Ilse-Kiez gefordert. Diese wären als bauvorbereitende Maßnahme im Vorgriff auf ein Wohnungsbauprojekt der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Howoge ab 1. Oktober möglich.
Im Schreiben forderte der BUND Berlin, der Howoge Rodungsmaßnahmen zur Baufeldfreimachung im Rahmen bauvorbereitender Maßnahmen bis zur Herstellung der vollen Funktionalität der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen, zu untersagen.
Die Rodungen ab 1. Oktober drohten, da das Bezirksamt Lichtenberg nach erheblichem Druck des Berliner Bausenators Christian Gaebler (SPD) die Baugenehmigungen für das Nachverdichtungsvorhaben der Howoge in den Wohnhöfen an der Ilsestraße und Marksburgstraße verlängert hatte.
Der BUND Berlin hält eine Untersagung von Rodungen im Zuge bauvorbereitender Maßnahmen für geboten, da keine ausreichenden artenschutzfachlichen Untersuchungen vorliegen und nach den vorliegenden Artenschutzfachbeiträgen von der Erforderlichkeit einer artenschutzrechtlichen Ausnahme auszugehen ist, die nicht vorliegt.
Zudem sind die vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen noch nicht funktional. Damit wird die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin nicht erfüllt, wie in Paragraf 44 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 Bundesnaturschutgesetz vorausgesetzt.
Darüber hinaus wird aktuell offenbar versucht, die verbliebene Haussperlingspopulation mit Hilfe von Drohnen und nächtlichen Störungen mit Licht zu vertreiben.
Dazu erklärt Dirk Schäuble, Naturschutzreferent des BUND Berlin: „Und wieder einmal wird von der Senatsbauverwaltung mit brachialem Druck versucht, ein Bauprojekt trotz erheblicher Artenschutzprobleme durchzuboxen. Zum Glück widersetzt sich der Bezirk, womit nun etwas Zeit gewonnen werden konnte. Bereits im vergangenen Jahr folgte das Verwaltungsgericht Berlin der Argumentation des BUND Berlin, dass der Artenschutz nicht ausreichend berücksichtigt worden ist. Das Artenschutz-Gutachten ist zwischenzeitlich lediglich so angepasst worden, dass notwendige Maßnahmen und Ausnahmegenehmigungen vermeintlich umgangen werden können.“
Kontakt:
Dirk Schäuble, Naturschutzreferent BUND Berlin, Tel. 030-78 79 00 39, schaeuble(at)bund-berlin.de


