Foto: BUND Berlin/Nicolas Šustr
Berlin, 6. August 2026: Berliner Entscheidungen zur Erforderlichkeit von Planfeststellungsverfahren schaden der Verkehrswende. Konkret passiert das derzeit an der Ehrlichstraße in Karlshorst. Denn im Rahmen der noch bis 6. September laufenden Erneuerungsarbeiten an den Gleisen der Straßenbahnlinie 21 werden entgegen der ursprünglichen Planung keine Fahrradwege auf der Verbindung zwischen dem neuen Wohngebiet Parkstadt Karlshorst mit rund 1000 Wohneinheiten und dem S-Bahnhof Karlshorst angelegt. Außerdem werden die Haltestellen im Abschnitt nicht barrierefrei umgebaut.
Für die Einrichtung von Radstreifen hätten die Tramgleise vom Südrand der Straße in die Mitte verlegt werden müssen. Doch laut Berliner Linie ist die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens bei einer Verschiebung der Gleislage um mehr als 80 Zentimeter zwingend. Dieser Wert wäre hier überschritten worden.
Um eine Betriebseinstellung aufgrund des schlechten Zustands der rund 40 Jahre alten Gleise zu verhindern, wird die Trasse nun in unveränderter Lage als einfaches sogenanntes Rahmengleis erneuert. Rund 1,4 Millionen Euro kostet nach Angaben der BVG der Gleisbau im rund 800 Meter langen Abschnitt zwischen Blockdammweg und Heiligenberger Straße.
Angesichts einer Lebenserwartung von rund 20 Jahren in dieser Bauweise dürfte damit für lange Zeit die Einrichtung von Fahrrad-Infrastruktur in der Ehrlichstraße ausgeschlossen sein. Auch der eigentlich vorgeschriebene barrierefreie Ausbau der Haltestellen entfällt vorerst. Gleichzeitig werden die Gleise nicht in der eigentlich vorgesehenen hochwertigen Bauweise als Neues Berliner Straßenbahngleis ersetzt, das neben einer deutlich längeren erwarteten Lebensdauer von rund 40 Jahren auch eine Reduzierung von Lärm und Erschütterungen durch den Trambetrieb mit sich bringt.
Zwar kündigt die BVG die Abgabe von Unterlagen für ein Planfeststellungsverfahren im dritten Quartal 2026 an. Allerdings ist es fraglich, ob angesichts der gerade erfolgenden Baumaßnahme tatsächlich in wenigen Jahren die Strecke erneut angefasst werden wird.
Dazu erklärt Gabi Jung, Geschäftsführerin des BUND Berlin:
„Wenn Berlin ernsthaft den Umweltverbund aus Fuß-, Rad- und Nahverkehr voranbringen will, müssen die sehr restriktiven Regelungen für die Erneuerung von Straßenbahninfrastruktur überprüft werden. Warum sollte ein Planfeststellungsverfahren nötig sein, wenn existierende Gleise nur innerhalb der bestehenden Fahrbahn verschoben werden? In den Auswirkungen ist das schließlich kaum etwas anderes als eine Ummarkierung von Fahrstreifen.
Vereinfachungen bei der Genehmigungspraxis sind dringend nötig, damit die BVG den aufgelaufenen großen Rückstand bei der Erneuerung des Tramnetzes endlich aufholen kann. Damit würden auch hohe Mehrkosten durch nötige Notsanierungen vor den eigentlich vorgesehenen Maßnahmen vermieden. Der ÖPNV ist das Rückgrat des Berliner Verkehrs und muss endlich die nötige politische Priorität bekommen, um den Anforderungen gerecht werden zu können.“
Kontakt:
Gabi Jung, 0178-631 00 32, jung(at)bund-berlin.de


