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Berlin braucht eine Bauordnung mit Weitsicht

02. November 2023 | Artenvielfalt, Bauen, Flächenschutz, Klimaschutz, Stadtentwicklung, Stadtnatur, Vögel

Gemeinsame Aktion der Umweltverbände für Artenschutz und Klimaschutz vor dem Abgeordnetenhaus am 6. November, 8.15 Uhr

Foto: Rhododendrites (CC BY-SA 4.0)

Gemeinsame Pressemitteilung von BUND Berlin, NABU Landesverband Berlin und BLN

  • Zu spät berücksichtigte Artenschutzmaßnahmen können sehr teuer werden
  • Berlin muss Klima- und Ressourcenschutz berücksichtigen

Berlin, 02. 11. 2023. Am Montag, dem 6. November beschäftigt sich der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen des Abgeordnetenhauses in einer Anhörung mit der vom Senat eingebrachten Novelle der Berliner Bauordnung. Statt weitsichtiger und notwendiger Vorgaben bei Natur-, Klima- und Artenschutz im Bauwesen will der Senat in seinem Entwurf jedoch auf wichtige Paragrafen verzichten, um Genehmigungsprozesse vermeintlich zu beschleunigen.

In einer gemeinsamen Stellungnahme fordern NABU Berlin, BUND Berlin sowie die Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz (BLN) daher den Senat auf, den aktuellen Entwurf der Bauordnung, um die Paragrafen 8a und 45a zu ergänzen. Diese waren unter der Vorgängerkoalition bereits im Entwurf der Novelle berücksichtigt.

Dirk Schäuble, Referent für Stadtnatur und Artenschutz beim BUND Berlin, erklärt: „Der jetzige Entwurf zur Novellierung der Landesbauordnung ist ein weiteres Beispiel dafür, dass Natur-, Umwelt- und Klimaschutz in der Stadtentwicklung in Berlin nicht berücksichtigt wird. Dass die Naturschutzverbände nicht einmal zur Anhörung im Ausschuss am kommenden Montag eingeladen wurden, ist ein schwere Enttäuschung für uns.“

Konkreter Bestandteil des § 8a sind mehr Begrünung von Dachflächen und Grundstücken, ein besserer Schutz vor Vogelschlag an Glasflächen, die verbindliche Anbringung von Niststätten für Vögel und Fledermäuse, weniger Lichtverschmutzung und eine rechtssichere Verbotsmöglichkeit von Schottergärten. Der § 45a soll zukünftig außerdem das Erstellen eines Rückbaukonzepts verpflichtend machen, um bei Abrissen Ressourcen maximal zu schützen.

Die geforderten Maßnahmen erhöhen zudem die Verfahrenssicherheit für die Bauherrschaft. Unzulänglich oder gar nicht durchgeführte Artenschutz-Maßnahmen führen regelmäßig zu erheblichen Bauverzögerungen, wie zum Beispiel aktuell beim Nachverdichtungsprojekt der landeseigenen Gesobau an der Pankower Ossietzkystraße.

Dazu erklärt Juliana Schlaberg, Naturschutzreferentin beim NABU Berlin: „Es ist ein Irrtum, dass Artenschutz am Bau aufwendig und teuer ist. Im Gegenteil: Maßnahmen wie Vogelschutzfolien an Glas oder künstliche Nisthilfen sind – frühzeitig in den Bauprozess eingebunden – günstig und einfach umsetzbar für die Bauherrschaft. Um die erheblichen Kosten einer Nachrüstung zu vermeiden und Bauvorhaben zu beschleunigen, müssen diese Rahmenbedingungen in der Landesbauordnung geregelt werden.“
 
Manfred Schubert, Geschäftsführer der BLN fordert: „Die Berliner Strategie zur Biologischen Vielfalt darf nicht nur beschriebenes Papier sein, sondern muss auch Eingang in die Bauordnung finden.“

Ein bildstarke Aktion zu den Forderungen der Naturschutzverbände wird am 6. November um 8.15 Uhr vor dem Abgeordnetenhaus stattfinden.

Die Abgeordnetenhausmitglieder der demokratischen Fraktionen sowie Bausenator Christian Gaebler (SPD), Senatsbaudirektorin Petra Kahlfeldt und die Staatssekretäre Alexander Slotty und Stephan Machulik sind zur Übergabe der Stellungnahme im Rahmen der Aktion eingeladen.

Hier finden Sie unsere Stellungnahme zur Novelle der Berliner Bauordnung.

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