Weit verbreitet, aber dennoch falsch ist die Behauptung, Radfahrerinnen und Radfahrer trügen mit Regelverstößen die Hauptverantwortung für Radunfälle mit Personenschaden. Nach Berechnungen des Allgemeinen Fahrradclubs (ADFC) verursachen vielmehr Autos 65 Prozent der Unfälle, bei denen Radfahrende verletzt werden. Insgesamt sind an acht von zehn Radunfällen Autos beteiligt. Häufigste Unfallursache sind Fehler der Autofahrenden beim Abbiegen. Vermeintlich folgenschwere Radlersünden wie Rotlichtverstöße oder Fahren ohne Licht spielen dagegen eine untergeordnete Rolle. Radunfälle, die mit tödlichen Verletzungen enden, werden mehrheitlichvon rechts abbiegenden Lastwagen verursacht, die die Vorfahrt der Radfahrenden missachten. Auch wenn immer wieder behauptet wird, dass das Problem des toten Winkels mittlerweile durch die Spiegelpflicht gelöst ist, trifft das nicht zu. Es bleibt immer noch ein nicht einsehbarer Bereich von vier Grad, in dem ein Radfahrer aus dem Blickwinkel des Lkw-Fahrers verschwinden kann.
Freie Sicht kann Leben retten
Obwohl schon lange bekannt ist, wie folgenschwer Fehler beim Rechtsabbiegen sind, hat die Berliner Verkehrsplanung jahrelang den Radverkehr auf Wege gelenkt, die von der Straße aus schlecht zu sehen sind. Zwar erhöht ein bisschen Abstand zwischen der Fahrbahn und Radwegen zunächst das Sicherheitsempfinden vieler. Allerdings wird dieser Zwischenraum von diversen anderen Nutzungen beansprucht, so dass parkende Kraftfahrzeuge, Glascontainer, Bushaltestellen, Bäume oder Werbetafeln die Sichtbeziehungen zwischen Fahrbahn und Radweg stören. Folge: Rechts abbiegende Autos rechnen nicht mit Fahrrädern. Der BUND fordert daher: Entweder verlaufen Radwege als Radspuren auf der Fahrbahn. Oder sie sind durch physische Barrieren von der Fahrbahn getrennt, bleiben aber im Blickfeld der Autofahrenden.
Entschleunigung hilft
Selbst wenn Geld keine Rolle spielte: Es würde Jahre dauern, sämtliche Straßen Berlins mit Radverkehrsanlagen auszustatten. Viel einfacher ist es, die Geschwindigkeit von Auto- und Radverkehr anzugleichen, sprich: den Autoverkehr zu verlangsamen. Wo Tempo 20 oder Tempo 30 herrscht, können sich motorisierter und unmotorisierter Verkehr viel besser den Straßenraum teilen als bei einer erlaubten Geschwindigkeit von 50 km/h. Der BUND setzt sich daher dafür ein, grundsätzlich Tempo 30 auch auf Hauptverkehrsstraßen anzuordnen und berlinweit mehr Fahrradstraßenund verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche einzurichten.
Regeln sind gut, Kontrolle ist besser
Was nutzen Tempolimits, Vorgaben zum Sicherheitsabstand und Parkverbote auf Fahrradspuren, wenn sich nicht alle daran halten? Beim Thema „Sicherheit im Radverkehr“ konzentrierte sich die Polizei bislang darauf, Licht und Bremsen der Fahrräder zu kontrollieren. Erst seit kurzem gibt es gelegentlich auch Schwerpunktkontrollen von rechts abbiegenden Autofahrern vorgenommen. Wenn es nach dem BUND geht, soll die Polizei viel stärker rücksichtslose und daher verbotene Fahrweisen von Kraftfahrzeugen ahnden, schließlich sind diese für die gefährlichsten Unfälle verantwortlich. Und auch wenn der „ruhende Verkehr“ zunächst Angelegenheit des Ordnungsamts ist: Das illegale Parken auf Radwegen und -streifen nötigt Radfahrende regelmäßig zu gefährlichen Ausweichmanövern und ist daher ein Fall für die Polizei.
Selbstbewusst, aber vorsichtig fahren
Wer mit dem Rad unterwegs ist, kann einiges zur eigenen Sicherheit beitragen. Manches ist bekannt und selbstverständlich: Verkehrsregeln beachten und ein Rad mit Bremsen und Licht fahren. Ebenso wichtig ist es, sich berechenbar zu verhalten und Aktionen wie Abbiegen mit Handzeichen anzukündigen und ausreichend Abstand einzuhalten, vor allem von parkenden Autos am Fahrbahnrand – lieber angehupt werden, als von einer geöffneten Autotür getroffen zu werden. Wenn man zu weit rechts fährt, signalisiert man den Autofahrenden unbewusst: „Hier ist viel Platz, ihr könnt mich locker ohne Spurwechsel überholen“.
Fußwege sind keine Radwege
Genauso wie der Autoverkehr auf den Radverkehr Rücksicht nehmen muss, haben die Radfahrerinnen und Radfahrer Rücksicht auf Fußgängerinnen und Fußgänger zu nehmen. Für Erwachsene (außer als Begleitung von Kindern unter zehn Jahren) gibt es keinen akzeptablen Grund, auf den Bürgersteigen zu radeln. Und erst recht nicht, die dort Gehenden aus dem Weg zu klingeln. Rücksichtnahme gegenüber ein- und aussteigenden Fahrgästen an Haltestellen von Bus und Bahn sollte ebenfalls eine Selbstverständlichkeit sein.