Bäume oder Radwege?

Natürlich beides. Wenn der Platz knapp wird, muss der Autoverkehr welchen abgeben.

Schlagzeilen wie „Öko-Irrsinn im Prenzlauer Berg“ und „Bäume sollen weg, damit die Straße grüner wird“ rauschten Anfang des Jahres durch den Berliner Blätterwald. Sie bezogen sich auf Baumfällungen in der Stahlheimer Straße, die mit der Anlage eines neuen Radwegs begründet wurden. Klimaschützer abholzen für klimafreundliche Mobilität? Wenn dies so stimmte, wäre es skandalös. Tatsächlich hätte die Schlagzeile aber „Bäume sollen fallen, damit Parkplätze bleiben“ lauten müssen. Denn dort, wo in der Stahlheimer Straße bis Anfang 2018 Bäume standen, sollen Autostellplatznischen angelegt werden. Als Ersatz für Parkplätze auf der Fahrbahn, wo künftig ein Radstreifen verlaufen wird. Wenn das Bezirksamt Pankow konsequent gehandelt hätte, hätte es alle Parkplätze entfernt. Doch dazu reichte der politische Mut dann doch nicht.

Ähnliche Konflikte sind wohl häufiger in den nächsten Jahren zu erwarten. Das neue Mobilitätsgesetz sieht an oder auf allen Hauptverkehrsstraßen „Radverkehrsanlagen mit erschütterungsarmen, gut befahrbarem Belag in sicherem Abstand zu parkenden Kraftfahrzeugen und ausreichender Breite“ vor, wenn diese aus- oder umgebaut werden. Noch gibt es Dutzende große Straßen, die weder Radspuren oder -wege aufweisen. Damit sich dann nicht die Frage „Baum oder Radweg?“ stellt, fordert der BUND in solchen Fällen eine gründliche Variantenprüfung mit folgenden Grundsätzen:

Räder auf die Fahrbahn
Wenn Hauptverkehrsstraßen zwei oder mehr Fahrbahnen pro Richtung haben, sollen Radspuren auf der Fahrbahn angelegt werden. Nicht die gestrichelten „Angebotsstreifen“, sondern vollwertige Spuren. Das wird vor allem zulasten des sogenannten ruhenden Autoverkehrs gehen. Wenn nun Autoparkplätze auf der Fahrbahn entfallen, dürfen sie nicht auf dem Bürgersteig und erst recht nicht anstelle von Bäumen neu errichtet werden.

Finger weg vom Trottoir
Fußgängerwege und Straßenbäume bleiben unangetastet.

Tempo 30
Wo der Platz für Radspuren fehlt, hilft eine Entschleunigung des Autoverkehrs. Dann können die Radfahrenden im Verkehrsfluss „mitschwimmen“, ganz ohne eigene Infrastruktur. Wichtig: Die Polizei muss die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen überwachen und durchsetzen, am besten dauerhaft mit automatischen Blitzern.

Nebenstraßen für Radverkehr attraktiver machen
Das bedeutet vor allem Einbahnstraßen für Fahrräder in beide Richtungen öffnen und Straßen mit Kopfsteinpflaster asphaltieren. Letzteres schützt die zu Fuß Gehenden vor rücksichtsloser Gehwegradelei und mindert Verkehrslärm um bis zu fünf Dezibel.

Flexibilität an der richtigen Stelle
Mindestmaße für Radverkehrsanlagen sind wichtig. Sie dürfen aber nicht dazu führen, dass Bäume wegen ein paar Zentimetern zur Disposition stehen. Schließlich freuen sich die Radfahrenden auch über ein schattiges Alleedach. Potenziell konfliktträchtig ist auch die Frage, wie Fahrradrouten durch Grünanlagen führen sollen. Der BUND unterstützt grundsätzlich das Radfahren durch das Grüne, schließlich verkürzt es viele Fahrten und macht vielen mehr Spaß als auf vielbefahrenen Hauptstraßen. Voraussetzung ist immer, dass Fußverkehr und Naturschutz dadurch nicht beeinträchtigt werden. Neue Radwege in Grünanlagen, Wäldern und Feldern sollen nur in Ausnahmefällen angelegt werden, vielmehr sollen die vorhandenen Wege genutzt und bei Bedarf asphaltiert werden.

Dieser Artikel erschien in der BUNDzeit 2018-2.

 

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