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Müll trennen

Müll zu trennen ist in Deutschland mittlerweile zur Selbstverständlichkeit geworden. Oder doch nicht? In Berlin eher nicht. Nur ein Drittel des Müllaufkommens wird in Berlins Haushalten und Kleingewerbe getrennt.

Sortieren ist erster Schritt zur Kreislaufwirtschaft

Nur 481.000 Tonnen (rund 35 Prozent) von rund 869.000 Tonnen pro Jahr werden getrennt gesammelt. Immer noch landen tonnenweise Bioabfall oder wertvolle wiederverwertbare Kunststoffe, Metalle sowie Papier und Glas in der Müllverbrennungsanlage oder es müssen Fremdstoffe bei der Wiederaufbereitung mühsam und kostenintensiv aussortiert werden. Wo nicht durch elektronische Verfahren, Magnetismus oder Wasserbäder sortiert werden kann, geschieht dies per Handarbeit.

Trotzdem verbleiben noch große Mengen an Wertstoffen im Restmüll, das heißt, sie können nicht stofflich wiederverwertet werden, sondern werden zur Energiegewinnung verbrannt. Wertvolle Rohstoffe gehen so unwiederbringlich verloren.

Um die Verwertung möglichst optimal umzusetzen, gilt es, die im Abfall enthaltenen Wertstoffe möglichst vollständig und auf eine für die werkstoffliche Verwertung geeignete Art möglichst sortenrein vorzusortieren. Haushalte und Gewerbebetriebe sind hier stark gefordert. Denn die grobe Vorsortierung in den Haushalten ist der erste wichtige Schritt für die Wiederverwertung. Dabei müssen die Vorteile für diese Form der Vorsortierung mit dem Aufwand der Abfuhrlogistik gegenübergestellt werden.
 
Eine Sortierung der Abfallsorten führt neben der besseren werkstofflichen Verwertung auch zu einer gesteigerten energetischen Verwertung der nicht verwertbaren Anteile. Denn die Verbrennung kann besser auf den Wertstoff angepasst werden. Hohe Anteile von feuchtem Biomüll senken die Verbrennungsleistung.

Für die getrennt gesammelten Wertstoffe muss die werkstoffliche Verwertung Vorrang haben. Nur der nicht verwertbare Sortierrest, der auf ein Minimum zu begrenzen ist, darf energetisch verwertet, also verbrannt werden.

Und welche Rolle spielt der Gesetzgeber dabei?
Die deutsche Gesetzgebung sieht für Wirtschaft, Gewerbe und für Privathaushalte die Trennung und – soweit möglich – die Wiederverwertung von Abfällen vor. Seit Inkrafttreten der Abfallablagerungs-Verordnung 2005 darf kein unbehandelter Abfall mehr deponiert werden. Das in seiner neuen Fassung seit 2012 gültige Kreislaufwirtschaftsgesetz (KRWG) bestimmt im Wesentlichen, wie Abfälle zu behandeln sind. Die Schonung natürlicher Ressourcen sowie der Schutz von Mensch und Umwelt stehen im Mittelpunkt des Gesetzes. In die Pflicht genommen werden vor allem Wirtschaft, Handel und öffentlich-rechtliche Entsorger. Letztere ist in Berlin die Berliner Stadtreinigung (BSR). Hinzu kommen freiwirtschaftliche Entsorger, wie etwa in Berlin die ALBA.

Bundesweit sollen die Haushalte ihre Abfälle nach Stoffgruppe bzw. nach Wiederverwertungswegen trennen. Die Entsorgungsunternehmen stellen dem Bürger hierzu „bunte Tonnen“ zur Verfügung, die den vorsortierten Haushaltsabfall aufnehmen. Je nach Rentabilität bzw. Unkosten der Entsorgung von verschiedenen Abfallarten sowie aufgrund unterschiedlicher Finanzierungssysteme ist die Leerung der Tonnen unterschiedlich teuer oder auch kostenlos. Die wichtigsten Trennsysteme in Berlins Haushalten sind die Wertstoff- und die Biotonnen, sowie die Altpapier- und Altglascontainer.

Aber nur mit einfachen Systemen wird der Müll getrennt. Gerade in Berlin ist das Trennverhalten noch ausbaufähig. Nur mit guten haushaltsnahen Systemen und mit viel Beratung sowie kontinuierlicher Sensibilisierung der Bevölkerung sind gute Ergebnisse zu erzielen. Dazu müssen Politik und Abfallwirtschaft geeignete Maßnahmen ergreifen und Finanzmittel zur Verfügung stellen.

Kontakt

Tobias Quast

Referent für Abfall- und Ressourcenpolitik
E-Mail schreiben Tel.: 030 78 79 00 55

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