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Intention und Aktivitäten des BUND zur Bebauung in Lichterfelde Süd

Schon in den 90er Jahren und danach gab es immer wieder Pläne, das Parks Range-Gelände zu bebauen.
2012 erwarb die Grothgruppe die Fläche. Ebenfalls in 2012 hatte das Umwelt- und Naturschutzamt des Bezirks ein Gutachten zum naturschutzfachlichen Wert der Fläche erstellen lassen. Dieses Gutachten (Fugmann und Janotta 2012) konnte auf zahlreiche Vorarbeiten zurückgreifen und kam zu dem Schluss, dass 16 ha bebaubar, 11 bedingt bebaubar und 4 ha zwar intensive Erholung ermöglichen würde, aber – wie die übrigen 80 ha – als Landschaftsschtuzgebiet (LSG) geschützt werden sollten (das Gutachten bezog sich auch auf die Südspitze von ca 13 ha, die nicht von der Grothgruppe erworben wurde).

Der Bezirk vereinbarte jedoch in einer – rechtlich nicht richtig verbindlichen – Ab-sichtserklärung, dass 39 ha bebaut werden können und 57 ha Weidelandschaft bleiben sollen. Zusammen mit den anderen Naturschutzverbänden kritisierten wir die vorzeitige Festlegung auf eine viel zu hohe bebaubare Fläche; wir halten diese Bauflächen für zu groß und sehen uns durch die aufwändigen und teuren Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die baubedingten Naturzerstörungen bestätigt.

Allerdings sahen und sehen wir die Möglichkeit, auch in den verbleibenden 57 ha die Weidelandschaft mit ihren Qualitäten fortzuführen und konzentrierten uns in all unseren Bemühungen darauf, vernünftige und naturverträgliche Bedingungen für die Weidelandschaft zu erhalten. In Anbetracht der politischen Situation im Bezirk und in der Stadt war eine Totalopposition gegen die Bebauung oder auch nur ein Beharren auf den maximal 19 ha Baufläche nicht erfolgversprechend.

Mit unseren Argumenten für die Weidelandschaft standen wir auch nicht allein: Der Sachverständigenbeirat für Naturschutz und Landschaftspflege hat in mehreren Stellungnahmen die Schutzwürdigkeit und -notwendigkeit der Weidelandschaft betont; die untere und die oberste Naturschutzbehörde haben in ihren Stellungnahmen zu den B-Plänen diese Intention unterstützt.

Unsere Fachkunde hat zu einer Kooperationsvereinbarung mit dem bezirklichen Umwelt- und Naturschutzamt geführt, auf deren Basis wir uns gegenseitig in Bezug auf Schutz und Entwicklung der Lichterfelder Weidelandschaft austauschen. Auch die Grothgruppe sieht den Naturschutzwert der Weidelandschaft und unterstützt uns in der Pflege; unsererseits unterstützen wir im Interesse des Natur- und Artenschutzes die Grothgruppe und deren Gutachter darin, naturschutzfachlich richtige Maßnahmen zu planen und umzusetzen.

Insgesamt haben wir in dieser Zeit mit diesen Partnern, aber auch mit Unterstützung durch Bezirksverordnete, eine ganze Reihe von Konfliktpunkten entschärfen können.
Dennoch bleiben natürlich kritische Punkte:

  • Da es zu Anfang eine strikte Trennung der Planung des Baugebietes in einem stätebaulichen Workshop von der Planung der Weidelandschaft in einen anderen Workshop gab, und hier auch nicht richtig vermittelt wurde, gibt es dauernd und immer wieder Reibungspunkte gerade in der Frage der Lage und der Gestaltung der Übergangszone vom Baugebiet zu Weidelandschaft.
  • Es wird viel zu viel Fläche bebaut: Laut § 13 Bundesnaturschutzgesetz sind „erhebliche Beeinträchtigung von Natur und Landschaft vom Verursacher vorrangig zu vermeiden“ und nach BauGB § 1a (2) soll „mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden“. Diesen Anforderungen genügt die Planung nicht. Der Bau von flächenfressenden Doppel- und Reihenhäusern (DHH/RH) muss zu Gunsten von Etagenwohnungsbau aufgegeben werden. Dann könnten wichtige Waldstücke und wohl auch gute Teile der Weidelandschaft erhalten bleiben!

Daneben bleiben viele Konfliktpunkte, die hier nicht alle aufgeführt, sondern nur beispielhaft benannt werden können: Begrenzung des Bahnlärms, problematische Verkehrsanbindung, Stadtklimatische Auswirkungen der Bebauung, Struktur und Größe der wohnungsnahen Grünflächen in der Thermometersiedlung, Lage der Sportplätze und Sportstättenlärm, Energieeffizienz der Gebäude, so müsste in Anbetracht des Klimawandels Passivhaus der Standard sein.

Lesen Sie dazu die Stellungnahme zum Bebauungsplan Lichterfelde Süd der Berliner Arbeitsgemeinschaft Naturschutz (BLN).

Mehr zur Lichterelder Weidelandschaft

Kontakt

Andreas Faensen-Thiebes

Mitglied im Landesvorstand
E-Mail schreiben Tel.: Telefon: 0171-5861640

Anne Loba

Lichterfelder Weidelandschaft
E-Mail schreiben Mobil: 0172-3183641

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